Jugendsozialarbeit

BW fördert Modellprojekt zur Jugendsozialarbeit mit 800.000 Euro

Mit knapp 800.000 Euro fördert das Ministerium für Soziales und Integration ein Projekt der Jugendsozialarbeit, um insbesondere geflüchtete junge Männer zu erreichen, die besonders perspektivlos sind und in Gruppen im öffentlichen Raum durch problematisches (z.B. gewaltbereites) Verhalten auffällig werden.

14.09.2020

„Integration funktioniert in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten im Großen und Ganzen sehr gut. Das heißt aber nicht, dass wir die Augen vor Problemen vor allem im öffentlichen Raum verschließen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am 10. September in Stuttgart. „Neben konsequenten Sanktionen durch den Rechtsstaat braucht es Perspektiven für junge geflüchtete Männer, die bereits polizeilich auffällig geworden oder potenziell gefährdet sind, in die Kriminalität abzudriften. Genau hier setzen wir mit unserer Projektförderung an.“

Erprobung innovativer Konzepte an ausgewählten Modellstandorten

Mit Beginn des Jahres 2021 sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren bis Ende 2022 an noch auszuwählenden Modellstandorten in Baden-Württemberg neue und innovative Konzepte der Jugendsozialarbeit zum Umgang mit jungen Geflüchteten erprobt werden. Ziel ist es, die Konzepte anschließend auch auf andere Standorte zu übertragen.

„Wir wollen jungen Menschen mit ungünstigen Startbedingungen und fehlendem Zugang zu Regelangeboten Perspektiven aufzeigen und sie in die Gesellschaft einbinden. Es geht uns darum, durch gezielte Unterstützungsangebote gesellschaftliche Werte und ein adäquates Sozialverhalten zu vermitteln und praktisch erlebbar zu machen. Soziale Kontakte außerhalb des eigenen, oftmals problematischen Freundes- und Bezugskreises, sind hier besonders wichtig und tragen am Ende zu einer besseren Integration bei“, so Lucha weiter.
Junge Menschen, die nicht durch andere Einrichtungen erreicht werden, können sich im Zuge des Projekts bei allen Themen, die ihre persönliche Lebenssituation betreffen, an Fachkräfte der Jugendsozialarbeit wenden. So sollen passgenaue Angebote geschaffen werden, um einen Ausweg aus einem problematischen und oftmals gewaltbereiten Umfeld zu schaffen.

Weitere Informationen

Die zentrale Koordinierung und Begleitung des Projektes erfolgt durch die Diakonie Württemberg in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit, der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork und der Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich öffentliche sowie anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und außerschulischen Jugendbildung, die über Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung in der Jugendsozialarbeit verfügen.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2020. Eine Projektausschreibung wird am 11. September an die Träger verschickt.

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 10.09.2020

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