Jugendsozialarbeit

Bundesrat möchte Assistierte Ausbildung weiterentwickeln

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das Instrument der Assistierten Ausbildung sowohl fachlich als auch inhaltlich weiterzuentwickeln und zu entfristen. Dies geht aus seiner Stellungnahme vom 27. April 2018 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, der darauf abzielt, die Assistierte Ausbildung für lernschwache Jugendliche um zwei Jahre zu verlängern.

02.05.2018

Erweiterung der Zielgruppe

Verbesserungsbedarf sehen die Länder insbesondere bei der Definition der Zielgruppe der Assistierten Ausbildung und schlagen eine Erweiterung vor. Außerdem solle sich die Unterstützungsdauer nach dem individuellen Bedarf richten. Darüber hinaus plädiert der Bundesrat dafür, in Bedarfsfällen einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen und das Instrument bei allen Berufsausbildungen einzusetzen.

Weitere Regelungen werden verlängert 

Neben der Assistierten Ausbildung beabsichtigt die Bundesregierung, noch weitere befristete Regelungen der Arbeitsförderung zu verlängern. So gelten die Sonderregelungen zur Eingliederung mit Aufenthaltsgestattung sowie die Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern voraussichtlich jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung der Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk ist bis zum 31. März 2021 gewollt. Die Vorgaben zur verkürzten Anwartschaft des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte sollen noch bis zum 31. Juli 2021 gültig sein. 

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung zudem die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) um. Dadurch erweitert sich insbesondere der Anwendungsbereich des BGG. Außerdem soll eine Bundesfachstelle Barrierefreiheit geschaffen werden, die die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Bundes regelmäßig überprüft. 

Quelle: Bundesrat vom 27.04.2018 

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