Jugendsozialarbeit
Bundesrat für Erhalt der Förderstruktur der Initiative "JUGENDSTÄRKEN"
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. November 2011 im Rahmen einer Entschließung die Bitte an die Bundesregierung gerichtet, die bisherigen Finanzierungsbedingungen für die Programme der Initiative "JUGENDSTÄRKEN" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beizubehalten.
07.11.2011
Aus Sicht der Länder sollten die "Kompetenzagenturen" auch ab 1. Januar 2012, wie bisher, aus Mitteln des SGB II und/oder SGB III mit mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten kofinanziert werden können. In seiner Begründung stellt der Bundesrat fest, dass sich die bisherige Umsetzung des Programms "Kompetenzagenturen", die ausdrücklich die Kooperation der arbeitsmarkt- und jugendpolitischen Institutionen vorsehe, bewährt habe. Die Länder bewerten das Programm als einen wichtigen Baustein im Rahmen des zwischen Bundesagentur für Arbeit sowie dem BMAS vereinbarten "Arbeitsbündnisses für die Jugend", das auf die eine enge Zusammenarbeit der Rechtskreise SGB II, III und VIII abzielt.
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