Jugendsozialarbeit
Jugendsozialarbeit fordert Verstetigung und Flexibilisierung der Assistierten Ausbildung
Insgesamt 23.099 junge Menschen sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bisher durch die sogenannte Assistierte Ausbildung gefördert worden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert eine Verstetigung und Flexibilisierung des Förderinstrumentes hin zu einer individuell ausgestaltbaren pädagogischen Ausbildungsbegleitung.
12.12.2017
2,5 Jahre nach der bundesweiten Einführung des Förderinstrumentes herrscht Konsens darüber, dass eine professionelle Ausbildungsbegleitung eine wirksame und nachhaltige Unterstützung in der Berufsausbildung darstellt. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert den Gesetzgeber auf, das Förderinstrument über 2018 hinaus zu erhalten und zu entfristen. Gleichzeitig zeigten die Praxiserfahrungen, dass der Maßnahmencharakter der Assistierten Ausbildung zugunsten einer individuell auszugestaltenden pädagogischen Ausbildungsbegleitung aufgegeben werden muss.
Assistierte Ausbildung bis Ende 2018 befristet
„Die Assistierte Ausbildung bietet eine geeignete Förderung und Unterstützung für alle am Ausbildungsprozess Beteiligten. Eine individuell abgestimmte und flexible Unterstützung für die einzelnen Auszubildenden und die jeweiligen Betriebe ist jedoch der Schlüssel zum Ausbildungserfolg“, so Christiane Giersen, Sprecherin des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit. Die Assistierte Ausbildung wurde im Mai 2015 als Förderinstrument im Sozialgesetzbuch III § 130 zunächst befristet bis Ende 2018 verankert. Auch der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hatte sich für die gesetzliche Verankerung des Instruments eingesetzt.
„Angesichts von vielen tausend jungen Menschen, die jedes Jahr bei ihrer Ausbildungsplatzsuche erfolglos bleiben, muss noch viel mehr Jugendlichen und Ausbildungsbetrieben die Unterstützung durch die Assistierte Ausbildung zugänglich gemacht werden. Alle Berufsausbildungen, auch die vollzeitschulischen Berufsausbildungen, müssen in die Förderung einbezogen werden“, fordert Giersen. Zudem sollte der Gesetzgeber den Bundesländern deutlich mehr Gestaltungsspielräume geben, wenn sie sich mit länderspezifischen Förderangeboten an der Assistierten Ausbildung finanziell beteiligen.
Kooperationsverbund fordert individuell gestaltbare Ausbildungsbegleitung
Eine Entfristung des Instrumentes fordert auch die Allianz für Aus- und Weiterbildung, die die Assistierte Ausbildung befürwortet. Die Bundesagentur für Arbeit hält eine Verknüpfung mit den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (§ 51 SGB III) und eine Verschmelzung mit den Ausbildungsbegleitenden Hilfen (§ 75 SGB III) in der Ausbildungszeit für sinnvoll. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit spricht sich gegen restriktive Maßnahmevorgaben aus und fordert eine individuell gestaltbare Assistierte Ausbildung.
Im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit haben sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT), DER PARITÄTISCHE Gesamtverband (DER PARITÄTISCHE), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Internationale Bund (IB) zusammengeschlossen. Sein Ziel ist es, die gesellschaftliche und politische Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern.
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit vom 28.11.2017
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