Jugendsozialarbeit

28. Deutscher Jugendgerichtstag: „Achtung (für) Jugend! Praxis und Perspektiven des Jugendkriminalrechts“

Gestern endete der 28. Deutsche Jugendgerichtstag, der im westfälischen Münster stattfand. Der Fachkongress, der von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ausgerichtet wurde, stand unter dem Titel „Achtung (für) Jugend! Praxis und Perspektiven des Jugendkriminalrechts“. Nahezu 800 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Justiz, Polizei, Jugendhilfe, Jugendstrafvollzug und Jugendpsychiatrie diskutierten während der vier Kongresstage über grundlegende und aktuelle Fragen der Jugendkriminalität und des Jugendkriminalrechts.

15.09.2010

Eröffnet wurde die Abschlussveranstaltung mit einem Grußwort des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty. Im Mittelpunkt dieses letzten Kongresstages stand insbesondere der Abschlussvortrag mit dem Titel „Die große Illusion“ von Prof. Horst Viehmann, Ministerialdirigent im Bundesjustizministerium a.D., Honorarprofessor an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln.

Der 28. Deutsche Jugendgerichtstag war gerahmt von Leitthesen, die das Tagungsmotto „Achtung (für) Jugend! Praxis und Perspektiven des Jugendkriminalrechts“ aufnehmen und verdeutlichen.

Leitthesen zum 28. Deutschen Jugendgerichtstag:

Achtung!

Zu viele junge Menschen leben unter kriminalitätsfördernden Bedingungen.

Die Wahrnehmung von Jugend als störend und gefährlich stört und gefährdet einen guten Dialog zwischen den Generationen. Sie verstellt den Blick für die notwendigen Maßnahmen zur integrierenden Förderung auch schwieriger junger Menschen.

Das Jugendstrafrecht steht in der Gefahr, „auf kaltem Wege“ immer mehr verwässert zu werden. Unklare Finanzierungsverantwortung, Ressort- und Symbolpolitik tragen dazu bei.

Die Arbeitsbedingungen der „Profis“ aller am Jugendstrafrecht beteiligten Berufsgruppen sind vielerorts gefährdet: Der ökonomische Druck zwingt nicht selten dazu, Entscheidungen wieder fachlich besseres Wissen zu treffen. Unzureichende oder fehlende spezielle Qualifizierung und nur kurzfristige Tätigkeit im Bereich des Jugendstrafrechts schwächen die Praxis.

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind teuer und präventiv problematisch, weil sie - auch noch so gut ausgestattet - keine guten Bedingungen für die erforderlichen Lernprozesse bieten.

Achtung!

Es ist insbesondere für Jugendliche von extrem hoher Bedeutung, geachtet zu sein. Dies gilt auch und gerade für solche Jugendlichen, die diese Achtung auf den ersten Blick nicht „verdienen“.

Das Jugendstrafrecht ist in seinen Grundgedanken gut und richtig. Der den Geist des Jugendstrafrechts zusammenfassende Erziehungsgedanke muss in jeder jugendstrafrechtlichen Entscheidung in jedem Verfahrensstadium beachtet werden.

Das Jugendstrafrecht ist aus gutem Grund so angelegt, dass verschiedene Berufsgruppen zusammenarbeiten müssen. Jede professionelle Perspektive muss im Einzelfall beachtet und geachtet werden und gleichzeitig ihre Grenzen kennen.

Die Ängste der Öffentlichkeit vor einer als gefährlich wahrgenommenen Jugend verdienen Beachtung. Sie dürfen aber nicht geschürt und als Grundlage präventiv nicht sinnvoller Maßnahmen verwendet werden.

Herausgeber: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

 

Back to Top