Kinder- und Jugendschutz

Werbekennzeichnung auf Social Media-Plattformen: Medienanstalten veröffentlichen aktualisierten Leitfaden

Wann muss ein Post auf Instagram als Werbung gekennzeichnet werden? Wie und wo muss die Kennzeichnung erfolgen? Die Landesmedienanstalten haben jetzt ihre FAQs als Werbekennzeichnungs-Matrix mit ausführlichen Erläuterungen veröffentlicht. Am 22. November findet die Veranstaltung „#watchdog 18 Recht(s)-sicher durch die Welt des Influencer Marketings“ in Köln statt.

15.11.2018

Die Landesmedienanstalten haben heute ihren neuen Leitfaden „Werbekennzeichnungen bei Social-Media-Angeboten“ (FAQ 4.0) veröffentlicht. Die bisherigen FAQs wurden zu einer detaillierten Werbekennzeichnungs-Matrix mit Erläuterungen weiterentwickelt. Die Fallbeispiele wurden aktualisiert und erweitert und um das „Wie“ und „Wo“ der Kennzeichnung ergänzt.

Werbung muss eindeutig erkennbar und gekennzeichnet sein

„Seit der ersten Veröffentlichung unseres Leitfadens 2015 ist viel passiert: Social-Media-Angebote und Influencer Marketing haben sich rasant weiterentwickelt, Abmahnungen von Verbänden haben den Markt verunsichert. Gleich geblieben ist der Grundsatz: Werbung muss eindeutig erkennbar und gekennzeichnet sein. Die neue Kennzeichnungs-Matrix bietet eine schnelle und praxisnahe Orientierung für alle Influencer“, sagte DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten.

Neben YouTube, Instagram, Twitter, Snapchat und Facebook sind alle Social-Media-Plattformen erfasst, die entweder Video-, Standbild/Text-Angebote oder Blogs veröffentlichen. Die neue Version der FAQs eröffnet damit den Anwendungsbereich auf neue Plattformen wie u.a. Twitch, Tik Tok, Flickr, Tumblr, Pinterest und bezieht auch Blogs ausdrücklich mit ein.  

Recht(s)-sicher durch die Welt des Influencer Marketings

Die neue Kennzeichnungs-Matrix für Social Media steht bei den Landesmedienanstalten zur Verfügung. In Kürze soll eine englische Version der Werbekennzeichnungs-Matrix veröffentlicht werden.

Die Medienanstalten laden außerdem zur Veranstaltung „#watchdog 18 Recht(s)-sicher durch die Welt des Influencer Marketings“ ein, die am 22. November in Köln stattfindet. Anmeldung und weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich ebenfalls bei den Landesmedienanstalten. 

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz vom 15.11.2018 

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