Kinder- und Jugendschutz

USK.online erhält unbefristete Verlängerung der Anerkennung

Die USK.online ist gemäß des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Rundfunk und Telemedien staatlich anerkannt. Diese gesetzliche Anerkennung wurde nun seitens der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf unbefristete Zeit verlängert.

18.10.2019

Seit 2011 haben Einrichtungen die Möglichkeit, sich von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gemäß den Vorgaben des JMStV als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der Telemedien und des Rundfunks anerkennen zu lassen. Die für den Bereich der Telemedien gegründete USK.online unterzog sich im selben Jahr der Prüfung durch die KJM und unterstützt seitdem ihre Mitglieder dabei, die Vorgaben des Jugendmedienschutzes praktisch umzusetzen.

Kooperation mit 44 Unternehmen im Bereich Jugendschutz

Dies betrifft im Bereich des Online-Jugendschutzes zum Beispiel auch Streaming-Anbieter, Verlagshäuser oder Mediennetzwerke, aber auch klassische Spiele- und App-Publisher sowie eSport-Veranstalter, Konsolenhersteller und eShop-Betreiber. Darüber hinaus ist die USK.online in der Lage die Eignung von Jugendschutzprogrammen zu beurteilen. Unter den inzwischen 44 Mitgliedsunternehmen findet sich ein entsprechend breites Portfolio an nationalen und internationalen Unternehmen, die dauerhaft und eng im Jugendschutz kooperieren und von der Expertise einer anerkannten Selbstkontrolle im Rahmen ihrer Mitgliedschaft profitieren.

Erfolgsmodell der regulierten Selbstregulierung

„Wir freuen uns, dass die KJM die unbefristete Verlängerung der Anerkennung beschlossen und damit unsere fachliche Kompetenz im Bereich des Online-Jugendschutzes ein weiteres Mal bestätigt hat. Dies zeigt, dass die regulierte Selbstregulierung in Deutschland nach wie vor ein Erfolgsmodell sowie einen wichtigen Anker für den gesetzlichen Jugendmedienschutz darstellt.“ so Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.

Hintergrund

Die zuvor gesetzlich geregelte Befristung einer Anerkennung entfiel im Zuge der Novellierung des JMStV, woraufhin die USK.online als etablierte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle eine unbefristete Verlängerung der Anerkennung bei der Kommission für Jugendmedienschutz beantragt hat. Nach erneuter Prüfung beschloss die KJM nun, die Anerkennung der USK.online auf unbefristete Zeit zu verlängern. Damit ist die USK.online unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Bereiche Telemedien und Rundfunk unbefristet staatlich anerkannt.

Quelle: Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH

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