Kinder- und Jugendschutz
USK gewährleistet Jugendschutz im Internet
Nach der Verabschiedung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) durch die Ministerpräsidenten macht die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) deutlich, dass sie sich von den neuen Regelungen eine Vereinheitlichung des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen erhofft.
30.03.2010
Nach der Verabschiedung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) durch die Ministerpräsidenten macht die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) deutlich, dass sie sich von den neuen Regelungen eine Vereinheitlichung des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen erhofft.
„Die USK bleibt auch in Zukunft der einzige Garant für eine einheitliche Alterskennzeichnung bei Computerspielen“, so Geschäftsführer Felix Falk. Während die Selbstkontrolle im Zusammenwirken mit den Obersten Landesjugendbehörden der Länder bislang formal nur für Spiele auf Datenträger zuständig ist, eröffnet der JMStV ihr die Möglichkeit, in Zukunft auf Wunsch des Anbieters auch im Onlinebereich Alterskennzeichen zu vergeben. Dafür werde es notwendig, sowohl unter dem Ländervertrag als auch unter dem Bundesgesetz zu arbeiten. „Wenn wir in Deutschland weiterhin das hohe Niveau des Kinder- und Jugendschutzes bei Computerspielen halten wollen, müssen wir weiterhin so klare und einheitliche USK-Kennzeichen bieten können, damit diese in der Öffentlichkeit auch verstanden und befolgt werden“, bekräftigt Falk. Deshalb gehe er davon aus, dass sowohl die Länder als auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in den anstehenden Verhandlungen den Wunsch nach einem systematischen und einheitlichen Verfahren teilen und man deshalb in der Praxis zu guten Ergebnissen kommen werde. „Die USK wird kurzfristig ein Verfahren anbieten, dass allen Anbietern die Kennzeichnung ihrer Spiele ermöglicht, egal ob auf Datenträger, zum Download oder als Browserspiel“, versichert Felix Falk.
In den kommenden Monaten soll der Jugendmedienschutzstaatsvertrag durch die Länderparlamente bestätigt werden. Doch während sich die Länder auch in Zukunft nur mit einem Teilbereich des Jugendmedienschutzes befassen, regelt das Bundesgesetz seit 2003 die Alterskennzeichnung von Datenträgern. „Ich freue mich über Signale des Bundestages, dass sich der Bund in den kommenden Monaten noch stärker an der Diskussion beteiligen will“, so Felix Falk. Ein wirklich konsistenter Jugendmedienschutz in Deutschland sei erst dann möglich, wenn die Konvergenz der Medien auch im Jugendschutzgesetz (JuSchG) berücksichtigt werde.
Quelle: PM USK vom 26.03.2010
asta
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