Kinder- und Jugendschutz

Unterhaltspflicht für Kinder auch für im Ausland lebende Eltern

Auch außerhalb der EU lebende Eltern können künftig zu Unterhaltszahlungen für ihre Kinder herangezogen werden.

06.04.2011

Die EU hat mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen einen Rechtsrahmen mit Drittstaaten geschaffen, um Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen geltend zu machen. So werden zum Beispiel die US-amerikanischen Behörden auf der Grundlage eines neuen Übereinkommens mit den Behörden in Europa zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Elternteile ihren Unterhaltspflichten nachkommen.

Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, sagte: "Mit der Unterzeichnung dieses internationalen Übereinkommens durch die EU ist gewährleistet, dass Kinder auch dann geschützt sind, wenn ein Elternteil in ein Drittland zieht. Die Interessen des Kindes stehen an erster Stelle. Eltern dürfen sich ihrer Verantwortung nicht durch den Wegzug aus der EU entledigen können. Ich fordere unsere internationalen Partner auf, sich uns anzuschließen und das Übereinkommen rasch zu ratifizieren."

Schätzungsweise 16 Millionen Paare mit internationalem Hintergrund leben in der EU und 30 Millionen EU-Bürger außerhalb der EU. 2007 wurden in den 27 EU-Mitgliedstaaten 1,2 Millionen Ehen geschieden. Diese Zahlen legen nahe, dass es bei Unterhaltszahlungen und ihrer Vollstreckung erhebliche Probleme geben kann, wenn der Unterhaltspflichtige in einem anderen Mitgliedstaat oder gar außerhalb der EU wohnt. Die neue Regelung wird auch dazu beitragen, Unterhaltspflichtige ausfindig zu machen, und so die derzeit noch langen, aufwändigen Verfahren beschleunigen. Die Vereinigten Staaten, Norwegen und die Ukraine haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet. Es wird erwartet, dass andere Länder, die an den Verhandlungen beteiligt waren (wie Japan, China, Russland, Australien, Kanada und Brasilien), folgen werden.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung unter: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9866_de.htm

Quelle: PM Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 06.04.2011

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