Kinder- und Jugendschutz
TV goes online – technically: Medienkonvergenz im Jugendmedienschutz
An der Schnittstelle zwischen klassischem Rundfunk und Telemedien entwickeln sich – neben den klassischen Sendezeiten – neue technische Mittel und Systeme, um den neuen Herausforderungen rund um Apps und Plattformen, sozialen Netzwerken und klassischem Fernsehen. Hierzu veranstaltete die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein Panel bei den Münchner Medientagen und diskutierte mit Medienvertretern über Möglichkeiten und Potenziale des technischen Jugendmedienschutzes.
30.10.2019
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beobachtet im technischen Jugendmedienschutz, dass sich immer mehr Anbieter bei der Entwicklung von Schutzsystemen auf die zunehmende Medienkonvergenz einstellen. Der KJM-Vorsitzende Dr. Wolfgang Kreißig beurteilt diese Entwicklung positiv: „In einer komplexen Medienlandschaft mit linearen und nicht-linearen Angeboten, mit Apps und Plattformen, mit sozialen Netzwerken und klassischem Fernsehangebot brauchen wir ein Geflecht von verschiedenen technischen Schutzlösungen für Kinder und Jugendliche.“
Individuell entwickelte technische Mittel oder proprietäre Systeme
Vor diesem Hintergrund hat die KJM am 24.10.2019 eine Veranstaltung im Rahmen der Medientage München angeboten. Hier präsentierten Experten für Jugendschutz bei Film- und Fernsehinhalten ihre Lösungsansätze für Mediatheken, Streamingplattformen und medienübergreifende Angebote. In der Diskussion mit Dr. Eva Flecken (Sky), Dr. Wolf Osthaus (Netflix), Carola Witt (NDR) und Dr. Wolfgang Kreißig wurde deutlich, dass – neben den klassischen Sendezeiten – individuell entwickelte technische Mittel oder proprietäre Systeme erhebliche Vorteile für Kinder und Jugendliche wie auch für die Anbieter selbst haben. Während komfortable und verlässliche technische Lösungen Kinder und Jugendliche effektiv schützen, profitieren die Anbieter von einer guten Nutzerakzeptanz und Rechtssicherheit.
Schnittstelle zwischen klassischem Rundfunk und Telemedien
Dr. Wolfgang Kreißig lobt das Engagement von Anbietern wie Sky und Netflix und blickt optimistisch auf die Entwicklungen in der Branche. „Es gibt Anzeichen dafür, dass an der Schnittstelle zwischen klassischem Rundfunk und Telemedien weitere neue Schutzsysteme entwickelt werden, die dann auch zu Eignungsprüfungen im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vorgelegt werden könnten“, so Dr. Kreißig. Die KJM werde dies durch eine Fortsetzung des bisherigen Austauschs mit den Anbietern weiter fördern.
Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.
Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden sich auf der Webseite www.kjm-online.de.
Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz vom 24.10.2019
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