Kinder- und Jugendschutz

Thüringens Verkehrsminister macht sich für gesetzliche Radhelmpflicht für Kinder und Jugendliche stark

In der konstituierenden Sitzung der Expertenkommission „Fahrradhelmpflicht für Kinder und Jugendliche“ warb am vergangenen Freitag in Erfurt der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr des Landes Thüringen, Christian Carius, für seine Idee zum Schutz der Radfahrer.

30.08.2010

Die Kommission diskutierte heute die Leitfragen für ihre künftige Arbeit. Sie besteht aus Verkehrsexperten, Unfallforschern und Vertretern von Verkehrsverbänden, Fahrradvereinen und der Polizei. Zum Vorsitzenden wurde der Geschäftsführer der Deutschen Verkehrswacht e.V., Friedhelm Schmitz-Jersch, gewählt.

Minister Carius bezeichnete die Erhöhung der Verkehrssicherheit als zentrale verkehrspolitische Aufgabe. Deshalb habe sein Ministerium die Verkehrsicherheitsinitiative „Denken.Fahren.Ankommen.“ gestartet. Ein zentraler Ansatzpunkt hierbei sei der besondere Schutz junger Verkehrsteilnehmer, die sich noch nicht selbst schützen können. 

Der Verkehrsminister wies darauf hin, dass Kinder und Jugendliche im Verkehr überproportional gefährdet seien, da sie nur ein eingeschränktes Gefahrenbewusstsein hätten. Außerdem würden sie als Fußgänger und Radfahrer nicht durch Knautschzonen und Airbags geschützt. Da der Anteil der Radfahrer an allen Unfallopfern bei den Jugendlichen mit 21,7% fast doppelt so hoch ausfällt wie im Durchschnitt aller Altersklassen, wolle er hier einen Schwerpunkt der Verkehrssicherheitskampagne bilden.

Carius sagte: „Deshalb mache ich mich für eine gesetzliche Radhelmpflicht für Kinder und Jugendliche stark. Nahezu 90 Prozent aller Schädelhirnverletzungen und bis zu 65 Prozent bestimmter Gesichtsverletzungen bei Radfahrern könnten durch das Tragen von Helmen vermieden werden. Und Kopfverletzungen, das bestätigen Unfallchirurgen, sind für jeden zweiten Todesfall bei Radfahrern ohne Sicherheitshelm verantwortlich. Dabei tragen nur 42 Prozent der Kinder unter 10 Jahren einen Schutzhelm. Bei den älteren Heranwachsenden bis 18 Jahren reduziert sich die Tragequote sogar auf nur rund 15 Prozent.“

Quelle: Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

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