Kinder- und Jugendschutz

Tag für gewaltfreie Erziehung: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf gewaltfreie Förderung seiner Entwicklung

Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen, wozu auch eine gewaltfreie Erziehung gehört. Belastungs- und Überforderungssituationen der Eltern dürfen nicht zum Risikofaktor werden. Daher verweist Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer anlässlich des Tags für gewaltfreie Erziehung am 30. April auf die Notwendigkeit, Eltern frühzeitig zu erreichen und in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Hierfür stehen zahlreiche Hilfsangebote in Bayern zur Verfügung, wie auch bundesweit und rund um die Uhr die „Virtuelle Beratungsstelle – Erziehungsberatung im Internet“ der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke).

30.04.2019

In Bayern gibt es ein engmaschiges Netz von Hilfsangeboten für Familien, um diesen in schwierigen Lebenslagen zur Seite zu stehen. „Alle diese Angebote sind niedrigschwellig. Eltern müssen keine Hürden überwinden, um sich beraten zu lassen. Ich kann die Eltern nur ermuntern, diese wertvollen Angebote in Anspruch zu nehmen“, so Familienministerin Kerstin Schreyer.

Erziehungsberatung und Kinderschutzstellen in Bayern  – und virtuell

Die Angebote reichen von den flächendeckend rund 180 multidisziplinär ausgestatteten Erziehungsberatungsstellen bis zu den 120 Koordinierenden Kinderschutzstellen (Koki-Netzwerk frühe Kindheit) bei den bayerischen Jugendämtern.

Zusätzlich bieten die digitalen Beratungsangebote der Erziehungsberatungsstellen ‚Virtuelle Beratungsstelle - Erziehungsberatung im Internet‘ der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke-Onlineberatung) einen zeitgemäßen und niedrigschwelligen Zugang rund um die Uhr.

Regelstrukturen zur Unterstützung von Eltern gerade in belastenden Lebenssituationen

„Die Grundsteine für die gelingende Entwicklung der Kinder sind Vertrauen und eine enge Beziehung zu ihren Eltern. Jegliche Form von Gewalt ist dagegen Gift. Psychische oder physische Vernachlässigung zerstören den Aufbau einer sicheren Bindung“, betont Schreyer. Im Rahmen des Bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz unterstützt der Freistaat die Kommunen und die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und verlässlich. Damit werden Regelstrukturen zur Unterstützung von Eltern gerade in belastenden Lebenssituationen sichergestellt.

Weitere Informationen über Hilfs- und Beratungsangebote in der Nähe erhalten Familien auf den Seiten des Bayrischen Familienministeriums.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 28.04.2019

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