Hilfen zur Erziehung

Substitution von Suchtkranken: Hamburgs Kooperationsvereinbarung zur Stärkung des Kindesschutzes

Kinder suchtkranker Menschen sind besonders schutzbedürftig, denn sie sind speziellen Risiken und Belastungen ausgesetzt. Deshalb werden substituierende Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeiter von Suchtberatungsstellen und Jugendämtern in Hamburg künftig gemeinsam ein besonderes Augenmerk auf Kinder von Substitutionspatienten haben und dazu alle relevanten Informationen über die Familien austauschen. Dazu sollen sie regelmäßig von der Schweigepflicht entbunden werden.

03.08.2012

Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit Regeln für die Zusammenarbeit und die Unterstützung der Familien ist jetzt von der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH), den Trägern der Suchthilfe, den Bezirksämter und den zuständigen Behörden unterzeichnet worden.

Enge Kooperation zwischen Ärtzen, Suchthilfe und Jugendhilfe

Eine engere Kooperation zwischen Ärzten, Suchthilfe und Jugendhilfe wird durch die neuen Regelungen im Bundeskinderschutzgesetz erleichtert. Es regelt die Übermittlung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung durch Geheimnisträger wie Ärzte oder Suchtberater an die Jugendämter in einem abgestuften Verfahren. In Hamburg sollen substituierte Eltern ihre Ärztinnen und Ärzte, ihre Suchtberater und die Jugendamtsmitarbeiter künftig immer von der Schweigepflicht entbinden, damit die Beteiligten sich gegenseitig informieren können. Dann können substituierende Ärzte dem Jugendamt Patienten mit Kindern melden, die Unterstützung bei der Erziehung benötigen oder bei denen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung hat, wenn der Gefahr nicht anders abgeholfen werden kann, eine Meldung an das Jugendamt zu erfolgen, auch ohne vorliegende Schweigepflichtentbindung.

Das Jugendamt muss alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um Familien zu unterstützen und eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Um Hilfebedarf und Kindeswohlgefährdungen zu erkennen, haben die Kooperationspartner einen Katalog von Indikatoren erarbeitet.

Wenn Substituierte selbst Eltern sind oder minderjährige Kinder in ihrem Haushalt leben, wird von den Ärztinnen und Ärzten immer eine Einrichtung der Psychosozialen Betreuung (PSB) eingeschaltet. Ärzte und PSB informieren sich laufend über den Behandlungs- und Betreuungsverlauf. Die 2008 in Hamburg eingeführte Begrenzung der psychosozialen Betreuung auf maximal zwei Jahre wurde schon zur Jahreswende 2011/2012 für drogenabhängige Eltern aufgehoben.

Anforderungen an Take-Home-Verordnungen

Bei den Gesprächen zur Erarbeitung der Vereinbarung haben sich die Unterzeichner auch mit der sogenannten Take-Home-Verordnung, speziell unter dem Aspekt der Sicherheit für Kinder befasst. Die Vorgabe der Bundesärztekammer, dass eine Take-Home-Verordnung nur möglich ist, wenn „keine Hinweise für eine Fremdgefährdung bestehen“, wurde dahingehend verschärft, dass an dieses Kriterium besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, wenn minderjährige Kinder im Haushalt der substituierten Patienten leben.

Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks: „Ich habe die KVH dringend gebeten sicherzustellen, dass die verschärften Anforderungen an Take-Home-Verordnungen in Hamburg von allen substituierenden Ärzten eingehalten werden. Wenn Kinder im Haushalt leben, muss gelten: Im Zweifel für den Kinderschutz.“

Deshalb wurde vereinbart, dass die Ärztinnen und Ärzte Entscheidungshilfen, die Bestandteil der Kooperationsvereinbarung sind, nutzen, um die Situation bewerten und entscheiden zu können, ob eine Take-Home-Vergabe verantwortet werden kann. Sollte aus diesem Grund eine Take-Home-Vergabe nicht möglich sein, so kann durch eine Überweisung an eine der Substitutionsambulanzen die Versorgung mit dem Substitut sichergestellt werden. In diesem Fall soll auch abgewogen werden, ob grundsätzlich eine Behandlung in einer Ambulanz mit erhöhter Kontaktfrequenz sinnvoll ist.

Die Kooperationsvereinbarung, die in drei Jahren hinsichtlich Wirksamkeit und Praktikabilität überprüft wird, wie auch die genannten Anlagen, sind unter <link http: www.hamburg.de startseite-drogen-sucht>www.hamburg.de/startseite-drogen-sucht online verfügbar.

Quelle: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (Hamburg) vom 03.08.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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