Kinder- und Jugendschutz

Studie: Viele Kinderspielseiten im Netz verstoßen gegen Werbe- und Datenschutzregeln

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, missachten Anbieter von Kinderspielportalen im Internet häufig das gesetzlich vorgeschriebene Schutzbedürfnis von Kindern. Die junge Zielgruppe werde umworben, was das Zeug halte. Zudem würden, meist mit Online-Gewinnspielen, umfängliche Daten gesammelt.

20.10.2011

Zu diesem Ergebnis kommt eine <link http: www.surfer-haben-rechte.de cps rde xbcr digitalrechte kknderspielportalehintergrundpapier_final_24.10.2011.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Untersuchung von über 50 Kinderspielseiten des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt", die der Verbraucherzentrale Bundesverband heute in Berlin präsentierte. In 17 Fällen geht das Projekt gegen die Unternehmen vor und hat Unterlassungsverfahren eingeleitet.

Die Verbraucherschutzorganisation weist darauf hin, dass für eine zunehmende Zahl von Kindern und Jugendlichen Kommunikation, Information, Spielen ohne das Internet kaum mehr vorstellbar sei, wobei Chancen und Risiken liegen hier eng beisammen lägen. Ein umfassendes und kostenloses Internetangebot für Kinder werde zunehmend über Werbung finanziert. Problematisch stelle sich die Einbindung von Werbung auf Kinderseiten aber dann dar, wenn Kinder nicht erkennen könnten, dass es sich um Werbung handelt: Mal komme die Werbung in spielerischer Aufmachung daher, mal lässe sich Werbung nicht einfach wegklicken, in anderen Fällen verlinke Werbung gar auf Gewalt- und Kriegsspiele.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, sind Kinder nach den geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften besonders schützenswert. "Die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern wird von vielen Anbietern aber nicht ausreichend beachtet", kritisiert Projektleiterin Carola Elbrecht und weiter: "Gerade Werbung auf Kinderspielseiten muss mit Augenmaß erfolgen." Anbieter müssten das besondere Schutzbedürfnis der Kinder im Blick haben. In Zusammenarbeit mit Medienpädagogen müsse besser erforscht werden, welche Kompetenz Kinder im Umgang mit Werbung ab welchem Alter haben.

Frühübung für Datensammelei
Besonders negativ aufgefallen sei den Projektmitarbeiterinnen die umfängliche Datenerhebung bei Kindern, die an Online-Gewinnspielen teilnehmen. Eine über die E-Mail-Adresse hinausgehende Datenabfrage bei Kindern laufe dem im Datenschutzrecht gesetzlich verankerten Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zuwider. Daran hielten sich die wenigsten Anbieter. Andererseits fehlten auch hier wissenschaftliche Grundlagen: So sei umstritten, ab welchem Alter und in welchem Umfang Kinder in der Lage sind zu beurteilen, was es bedeutet, in die Erhebung und Verwendung ihrer Daten einzuwilligen.

Das Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell gefördert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein Forderungspapier unter dem Titel „Kinderspielseiten im Internet - kein rechtsfreier Raum“ formuliert, das <link http: www.surfer-haben-rechte.de cps rde xbcr digitalrechte _blank external-link-new-window external link in new>hier zum Download zur Verfügung steht.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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