Kinder- und Jugendschutz
Start ins Berufsleben nur nach Gesundheits-Check
Jugendliche, ob als Auszubildende oder als Arbeitnehmer, dürfen erst dann beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn von einem Arzt untersucht wurden und dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt. Das schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor.
19.08.2010
"Viele Schulabgänger tauchen mit Beginn der Berufsausbildung am 1. September 2010 in die neue Welt des Arbeitslebens ein. Aus eigener Erfahrung weiß ich: Dieser Schritt bringt viel Neues und Spannendes mit sich. Damit der gewünschte Traumberuf aber nicht zum Albtraum wird, ist vor Ausbildungsbeginn ein ärztlicher Gesundheits-Check verpflichtend. Nur der Arzt kann feststellen, ob ein Jugendlicher vor bestimmten beruflichen Belastungen geschützt werden muss, um Gesundheitsschäden oder gar eine Verschlimmerung von Vorerkrankungen oder bestehenden gesundheitlichen Beschwerden zu vermeiden. Je nach Ergebnis empfiehlt der Arzt dann dem Jugendlichen und dem künftigen Arbeitgeber individuelle Vorsorgemaßnahmen. So schützen wir die Gesundheit unserer Kinder und ebnen ihnen den Weg für einen neuen erfolgreichen Lebensabschnitt", erklärte Bayerns Familien- und Arbeitsministerin Christine Haderthauer heute in München
Die ärztliche Untersuchung ist kostenfrei. Der Arzt kann vom Jugendlichen frei gewählt werden. Die Berechtigungsscheine für diese Untersuchung wurden den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen bereits zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres ausgehändigt.
Weitere Informationen bietet die Broschüre "Jugendarbeitsschutzgesetz" des Bayerischen Arbeits- und Sozialministeriums unter: http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/sozial/kinder.htm
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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