Kinder- und Jugendschutz

Spielzeug - "Gefahr in sächsischen Kinderzimmern?"

An der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen wurden in den zurückliegenden Jahren jährlich ca. 120 bis 150 Proben Spielwaren im Rahmen der amtlichen Bedarfsgegenständeüberwachung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials untersucht. Dabei wurden jeweils 25 bis 30 Prozent der geprüften Spielzeuge als nicht rechtskonform erkannt.

04.11.2010

„Diese höhere Quote beanstandender Produkte im Vergleich zur Stiftung Warentest resultiert daraus, dass die amtliche Probenentnahme nicht nur das Marktgeschehen widerspiegelt, sondern darüber hinaus eine risikoorientierte Probenauswahl stattfindet. Gleichzeitig zeigt dies, dass die Behörden ihren Überwachungsauftrag ernst nehmen und mangelhafte Produkte gezielt erkannt und überwacht werden“, erklärte Verbraucherschutzministerin Christine Clauß.

Entscheidend ist nicht primär, was im Spielzeug enthalten ist, sondern vielmehr welche Stoffe in relevanten Mengen abgegeben werden und so auf die Kinder einwirken können.

Kritische Stoffe in Spielzeug sind aus Sicht der amtlichen Überwachung u. a. aus Holzspielzeugen ausdünstendes Formaldehyd, krebserzeugendes Naphthalin aus Kunststoffmaterialien und Elastomeren, aber auch allergen wirkendes Nickel in Metallspielzeug oder sensibilisierend wirkende und für Spielzeug an sich unnötige Duftstoffe. Dagegen sind positive Nachweise gesundheitsschädlicher Phthalat-Weichmacher in Spielzeug aufgrund wirksamer Verbote und regelmäßiger Überwachungsprogramme seit Jahren rückläufig. Grundsätzlich gibt die europäische Spielzeug-Richtlinie bereits ein hohes Schutzniveau vor, einige Teilbereiche und zunehmend als kritisch erkannte Stoffe bedürfen jedoch einer Nachbesserung.

Im Ergebnis schätzt das sächsische Verbraucherschutzministerium ein, dass Spielzeug weiterhin regelmäßigen amtlichen Kontrollen zu unterziehen ist. Darüber hinaus muss jeder Einzelne beim Kauf von Spielzeug auf Sicherheit achten.

Besonders mit Blick auf das für den Spielwarensektor bedeutsame Weihnachtsgeschäft gibt die sächsische Verbraucherschutzministerin Christine Clauß folgende Tipps:

„Spielzeug sollte bereits vor dem Kauf kritisch betrachtet werden. Schon im Handel geruchlich auffällige Produkte gehören genauso wenig in den Einkaufswagen wie Erzeugnisse mit leicht ablösbaren Teilen. Eine vollständige Kennzeichnung mit Herstel-leradresse, CE-Kennzeichnung und Warnhinweisen ist ein Indiz, dass der Hersteller seine rechtlichen Verpflichtungen kennt und respektiert. Einmal erworben, sollte Spielzeug nach Möglichkeit nicht ständig offen im gleichen Raum aufbewahrt werden, in dem das Kind schläft, um die für den Verbraucher nicht erkennbare inhalative Aufnahme von leicht ausgasenden Stoffen wie zum Beispiel Formaldehyd von vornherein gering zu halten.“

Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

 

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