Kinder- und Jugendschutz
Spanien erhöht Mindestalter für Heirat auf 16 Jahre
Spanien hat in einem kürzlich verabschiedeten Gesetz (Ley de la Jurisdicción Voluntaria) das Mindestalter zum Heiraten von 14 auf 16 Jahre heraufgesetzt.
05.08.2015
Spanien gehörte bis dato zu den Ländern in Europa, in dem man in einem sehr jungen Alter heiraten konnte, wenn auch nur mit Zustimmung eines Richters. Zwischen 2000 und 2014 wurden 365 Ehen getraut, in denen mindestens ein Ehepartner unter 16 Jahren war. Davor lag die Rate noch erheblich höher.
In Spanien wird insbesondere in den Roma-Communities immer noch sehr jung geheiratet. Das nun verabschiedete Gesetz bedeutet eine Annäherung an die Gesetzeslage der meisten europäischen Länder, in denen das Mindestalter zum Heiraten bei 18 Jahren liegt. Bereits zuvor hatte Spanien die gesetzliche sexuelle "Schutzaltersgrenze" von 13 auf 16 Jahre hoch gesetzt.
Quellen: Congreso de los Diputados (http://www.congreso.es/constitucion/ficheros/leyes_espa/l_015_2015.pdf, siehe Hinweis in Sec. I., Seite 54082, 3. Absatz); CRIN
Materialien zum Thema
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Beziehungsweise(n) - Aus der Reihe Werkbriefe der KLJB Bayern
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Bericht / Dokumentation
ifb - Jahresbericht 2018
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Position: Ehen von Minderjährigen – Das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen
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Studie
Unbegleitete Minderjährige in Deutschland