Kinder- und Jugendschutz

Sexuelle Orientierung bei Minderjährigen: Pseudotherapien verbieten

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem Behandlungen mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen verboten werden sollen. Demnach sollen derartige Pseudotherapien mit einer Geldbuße geahndet werden.

22.02.2019

Zur Begründung des Gesetzentwurfes (19/7932; PDF, 511 KB) heißt es, dass in der medizinischen Fachwelt Behandlungsangebote, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung abzielen, einhellig abgelehnt werden. Und obwohl negative und schädliche Effekte solcher Behandlungen auf therapierte Personen wissenschaftlich nachgewiesen seien, gebe es in Deutschland einige Organisationen, die entsprechende Behandlungen für Homosexuelle durchführen.

Homosexualität bedarf keiner Therapie

Der Staat sei insbesondere bei der Gefährdung des Kindeswohls dazu verpflichtet, sein Wächteramt auszuüben. In der medizinischen Fachwelt werde Homosexualität seit Langem nicht als Krankheit, sondern als Teil der menschlichen Natur und als eine menschenrechtlich geschützte Ausprägung der Persönlichkeit verstanden, die keiner Therapie bedarf.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Durchführung von Behandlungen, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung bei Minderjährigen zu verändern, zu verbieten und mit einer Geldbuße zu ahnden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 203 vom 21.02.2019

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top