Kinder- und Jugendschutz

Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt ist noch lange nicht gelebter Alltag

Anlässlich des Missbrauchsskandals vor acht Jahren bittet Missbrauchsbeauftragter Rörig die Politik, die Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den neuen Koalitionsvertrag aufzunehmen. Nötig seien insbesondere ein Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz und eine groß angelegte Aufklärungskampagne. Die aktuellen Fälle zeigten wieder, dass der Schutz von Minderjährigen und die Hilfen für Betroffene dringend ausgebaut werden müssten. Darauf weist auch der Betroffenenrat hin.

25.01.2018

Am 28. Januar 2010 berichtete die Berliner Morgenpost vom Missbrauch am Berliner Canisius Kolleg und löste damit den sog. „Missbrauchsskandal“ in Deutschland aus. Die Politik reagierte 2010 mit der Einrichtung eines Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ und dem Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten. Was ist seither passiert? Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, und der Betroffenenrat, ein politisches Fachgremium beim UBSKM, ziehen eine kritische Bilanz und fordern dauerhafte Strukturen im Kampf gegen Missbrauch:

Kinder- und Jugendschutz ist Aufgabe des Staates  

Rörig: „Aktuell erschüttern Skandale wie der Freiburger Fall Deutschland. Diese Fälle sind aber nur die Spitze des Eisbergs. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik werden täglich rund 40 Fälle sexueller Gewalt gegen Minderjährige angezeigt. Das Dunkelfeld ist aber um ein Vielfaches größer. Neben Missbrauch in der Familie und in Einrichtungen ist das Internet zunehmend Tatort sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Der Schutz der Minderjährigen muss endlich gelebter Alltag werden. Viele wissen nicht, was sexuelle Gewalt ist, wie Täterstrategien funktionieren und an wen sie sich bei Vermutung oder Verdacht wenden können. Deutschland braucht daher eine groß angelegte Aufklärungskampagne in der Dimension der Anti-AIDS-Kampagne, die gegen das weit verbreitete Wegschauen ankämpft und Hilfeangebote bekannt macht. Missbrauch hat die Dimension einer Volkskrankheit, mit zum Teil schweren und schwersten Folgen, auch für die Gesellschaft. Politik muss endlich konsequent und systematisch in den Kampf gegen Missbrauch investieren. Kinder-und Jugendschutz ist Aufgabe des Staates. Die künftige Koalition bitte ich daher: Verständigen Sie sich jetzt auf das von mir vorgeschlagene Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz und die weiteren Empfehlungen aus meinem Programm „Jetzt handeln“ vom Oktober 2017. Der Flickenteppich befristeter Minimallösungen bringt uns im Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht weiter. Auch mit im Grundgesetz verankerten Kinderrechten alleine wird sich der Kinderschutz nicht verbessern. Nur durch gesetzlich vorgegebene Strukturen, ein dauerhaftes Investment in Schutz und Hilfen, die Verbesserung gerichtlicher und behördlicher Verfahren, den Ausbau eines starken Netzwerkes sowie eine gesellschaftliche Aufarbeitung von Fällen der Vergangenheit kann erreicht werden, dass wir die sexuelle Gewalt gegen Minderjährige eindämmen. In Deutschland gibt es einen hohen Wissensstand, was zu tun ist, aber auch ein hohes Defizit bei der Umsetzung. Wir müssen jetzt alle Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Kein Täter und keine Täterin darf sich mehr sicher fühlen.“

Sprechen und Engagement von Betroffenen 

Betroffenenrat: „Das Sprechen so vieler Betroffener vor acht Jahren war notwendig, um endlich ressortübergreifend politisches Handeln zu erreichen. Ohne den Druck aber auch das fortwährende Engagement von Betroffenen seit über 30 Jahren wären die Entwicklungen der letzten acht Jahre nicht möglich geworden. Dennoch: Es fehlt an traumaspezifischen Therapieplätzen. Die bewilligten Stundenkontingente sind oft unzureichend und die Leistungen des Opferentschädigungsrechts bleiben vielen Betroffenen verwehrt. Der  Betroffenenrat fordert die künftige Bundesregierung auf, ihre Gesundheits- und Sozialpolitik endlich an den tatschlichen Bedarfen Überlebender sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend auszurichten und das Amt des Unabhängigen Beauftragten, die Beteiligung von Betroffenen in den politischen Strukturen sowohl auf Bundes- als auch Länderebene sowie die Arbeit der Aufarbeitungskommission gesetzlich zu verankern.“

Zahlen und Fakten zu Missbrauch

Hellfeld und Dunkelfeld: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet für das Jahr 2016 in Deutschland über 12.000 Ermittlungs- und Strafverfahren nur für sexuellen Kindesmissbrauch (§§176, 176a, 176b StGB). Opfer dieser Straftaten sind zu etwa 75 % Mädchen und 25 % Jungen. Hinzu kommen Fälle von Missbrauch von Schutzbefohlenen und Jugendlichen sowie etwa 7.000 Fälle wegen sog. Kinder- und Jugendpornografie. Bei diesen Zahlen handelt es sich um das sogenannte Hellfeld. Das Dunkelfeld ist weitaus größer. Dunkelfeldforschungen aus den vergangenen Jahren gehen davon aus, dass jede/r Siebte bis Achte in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht von rund 18 Millionen Minderjährigen aus, die in Europa von sexueller Gewalt betroffen sind. Das sind auf Deutschland übertragen rund 1 Million Mädchen und Jungen. Dies bedeutet, dass etwa 1 bis 2 Schülerinnen und Schüler in jeder Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen sind. 

Kontext

Sexuelle Gewalt findet am häufigsten innerhalb der engsten Familie statt (ca. 25 %) sowie im sozialen Nahraum beziehungsweise im weiteren Familien- und Bekanntenkreis, zum Beispiel durch Nachbarn oder Personen aus Einrichtungen oder Vereinen, die die Kinder und Jugendlichen gut kennen (ca. 50 %). Sexuelle Gewalt durch Fremdtäter oder -täterinnen ist eher die Ausnahme. Zunehmend finden sexuelle Übergriffe aber auch im digitalen Raum statt. 

Täter und Täterinnen 

Missbrauch findet in etwa 80 % bis 90 % der Fälle durch Männer und männliche Jugendliche statt, zu etwa 10 % bis 20 % durch Frauen und weibliche Jugendliche. Sowohl Täter als auch Täterinnen missbrauchen sowohl Mädchen als auch Jungen. Missbrauchende Männer stammen aus allen sozialen Schichten, leben hetero- oder homosexuell und unterscheiden sich durch kein äußeres Merkmal von nicht missbrauchenden Männern. Über missbrauchende Frauen wurde bislang wenig geforscht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sexueller Missbrauch durch Frauen seltener entdeckt wird, weil solche Taten Frauen kaum zugetraut werden. Frauen sind eher Einzeltäterinnen, missbrauchen aber auch zusammen mit einem männlichen Partner beziehungsweise unter dessen Einfluss. Nach Zahlen der PKS für das Jahr 2016 sind bei sexuellem Missbrauch von Kindern (§§176, 176a, 176b StGB)  4 % der erwachsenen Tatverdächtigen weiblich. Bei weiteren Straftatbeständen wie sexuellem Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) liegt der Anteil der Täterinnen bei ca. 3 %, bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen   (§ 174 StGB) bei ca. 8 %, bei Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinder- und jugendpornografischer Schriften bei jeweils ca. 5 %. 

Weitere Informationen stehen unter www.beauftragter-missbrauch.de und www.aufarbeitungskommission.de zur Verfügung. Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch bietet anonym und kostenfrei Hilfe und Beratung an: Tel. 0800 2255530. 

Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 25.01.2018

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