Kinder- und Jugendschutz

Safer Internet Day: Deutsches Kinderhilfswerk fordert wirksamere gesetzliche Maßnahmen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des Safer Internet Day am 5. Februar wirksamere gesetzliche Maßnahmen für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz im Internet. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation versagt der Kinder- und Jugendschutz im Internet sowohl beim Schutz vor Belästigungen und Abzocke als auch bei der Einstufung und konsequenten Durchsetzung von Altersgrenzen beim Zugang zu Spiele-Apps.

05.02.2019

Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf den Prüfstand und schleunigst nachgebessert werden, insbesondere im Bereich der Spiele-Apps.

Kinder- und Jugendschutz im Internet ist ein dickes Brett

„Kinder- und Jugendschutz im Internet ist ein dickes Brett, das Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesjustizministerin Barley gemeinsam bohren müssen. Aber die Zeit drängt. Denn Studien wie beispielsweise der Stiftung Warentest oder von jugendschutz.net zeigen dringende Handlungsbedarfe in diesem Bereich. Wenn der Schutz von Kindern vor Belästigungen und Cyber-Grooming vernachlässigt wird oder die Alterseinstufung von Apps nur sehr unzureichend funktioniert, wenn ein simples Häkchen ausreicht, um Altersgrenzen zu umgehen oder Kinder durch Spiele-Apps abgezockt werden, brauchen wir verbesserte gesetzliche Schutzmaßnahmen und gleichzeitig verstärkte Kontrollen, damit gesetzliche Vorgaben nicht wie bisher teils systematisch unterlaufen werden können. Und wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, gehören die entsprechenden Apps in Deutschland vom Markt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Teilhabe und Medienkompetenzförderung in den Blick nehmen

„Eine Jugendmedienschutzreform sollte aus unserer Sicht sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und die Förderung von Kindern und Jugendlichen konsequent in den Blick nehmen. Die aktive Beteiligung von Kindern an der Diskussion um Medieninhalte selbst sowie die Förderung von Medienkompetenz können Kindern dabei auch einen kompetenteren Umgang mit potenziellen Gefahren in und durch Medien gewährleisten“, so Hofmann weiter.

Probleme gibt es beispielsweise bei vielen Spiele-Apps mit den Datenschutzerklärungen, die in der Regel so kompliziert und umfangreich sind, dass auch vielen Erwachsenen nicht bewusst ist, wie ihre Daten verarbeitet und weitergegeben werden. Für Kinder sind diese Bestimmungen undurchschaubar. In Spiele-Apps enthaltene Werbung muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes so gekennzeichnet sein, dass Kinder sie als solche erkennen können. Insbesondere dürfen Kinder nicht in die Situation gebracht werden, vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen zu werden, wenn sie keinen Kauf tätigen. „Außerdem muss bei Spiele-Apps für Kinder sichergestellt werden, dass nicht Werbung für ein anderes Spiel mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren gezeigt wird. Das geht gar nicht“, so Hofmann.

Schutz vor Belästigungen und Cyber-Grooming

Wichtig ist zudem ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigungen und Cyber-Grooming. Kinder müssen die Möglichkeit haben, Spiele-Apps ungefährdet nutzen zu können, ohne in integrierten Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. „Unmoderierte Chats in Spiele-Apps für Kinder passen dazu nicht. Hier ist einem Missbrauch von Kindern Tür und Tor geöffnet“, so Hofmann weiter.

Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch das System der Alterseinstufung von Apps. „Die Bestimmung der Altersgrenze über einen Fragenkatalog, den das Unternehmen selbst ausfüllt, kann nur funktionieren, wenn dieses System ausreichend kontrolliert und bei Verstößen Sanktionen drohen. Wenn jugendschutz.net feststellt, dass von 100 Apps aus den Top-Listen des Google Play Stores die meisten zu niedrig eingestuft sind und daraus anscheinend keine Konsequenzen folgen, ist dieses System ad absurdum geführt“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk

Redaktion: Uwe Kamp

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