Kinder- und Jugendschutz

Runder Tisch - Anerkennung für das Leid der Opfer

In Berlin tagte die im Zusammenhang mit dem Runden Tisch der Bundesregierung gegen sexuellen Kindesmissbrauch beim Bundesjustizministerium angesiedelte Arbeitsgruppe. Im Anschluss an die Sitzung erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der Runde Tisch der Bundesregierung habe sich intensiv mit der Frage befasst, wie den Opfern eine Anerkennung für ihr Leiden zuteil werden könne.

02.03.2011

Zuallererst gehe es darum, dass die betroffenen Institutionen die in ihren Möglichkeiten liegenden Schritte unternähmen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Entschädigungsleistungen könnten hierbei ein Zeichen für die Anerkennung des unermesslichen Leidens sein, das teilweise bis heute fortwirke. Materielle Hilfen könnten Opfer auch dabei unterstützen, die zum Teil sehr schweren Tatfolgen zu bewältigen, etwa durch die Übernahme von Therapiekosten oder gezielte Beratungsangebote, so Leutheusser-Schnarrenberger.

"Die heute auf meinen Vorschlag eingesetzte Unterarbeitsgruppe wird ein Konzept zu entwickeln haben, welche materiellen und immateriellen Hilfen geleistet werden sollten und innerhalb welchen organisatorischen Rahmens dies geschehen kann. Die Verantwortung der Täter muss deutlich werden. Unser Rechtsstaat baut auf dem Prinzip individueller Verantwortung auf, das durch zivilrechtlichen Schadenersatz und Strafverfahren zum Ausdruck kommt", sagte die Bundesjustizministerin.

Sie führte weiter aus, dass es darum gehe, besonders nicht mehr justiziable Fälle in den Blick zu nehmen und Voraussetzungen zu erarbeiten, unter denen diesen Menschen Hilfe gerade hinsichtlich fortwirkender Traumatisierung gewährt werden könne. Auch eine Weiterentwicklung des Opferentschädigungsgesetzes gehöre zu diesem Konzept. "Die heute vorgetragenen Erkenntnisse und Überlegungen der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs sind eine hervorragende Grundlage für die weitere Beratung. Ich hoffe, dass sich an der Erarbeitung dieses Konzeptes die Repräsentanten vieler Institutionen und Träger von Einrichtungen beteiligen werden. Der von der Bundesregierung eingerichtete Runde Tisch hat uns eine gemeinsame Verantwortung übertragen, die Leiden der Opfer in jeder Beziehung sehr ernst zu nehmen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs erlaube keine Verkürzung der Diskussion auf finanzielle Leistungen. Genau so wichtig sei das ernsthafte Bemühen der betroffenen Institutionen, die Konsequenzen aus der Vergangenheit zu ziehen, damit künftigen Missbrauchsfällen wirksam vorgebeugt werden könne.

Der Runde Tisch hat heute Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden verabschiedet, an denen sich die Institutionen künftig beim Umgang mit Verdachtsfällen orientieren sollen. Diese Leitlinien sollen nach Angaben der Bundesjustizministerin sicherstellen, dass der Staat seiner Aufgabe gerecht werden kann, die Opfer sexuellen Missbrauchs zu schützen und die Täter zu bestrafen. Durch eine frühzeitige Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden soll in Zukunft die Vertuschung von Taten verhindert und eine effiziente Strafverfolgung ermöglicht werden.

Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, dass zur Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen von bislang drei auf 30 Jahre derzeit vom Bundesjustizministerium ein Gesetzentwurf erarbeitet werde.

Abschlisßend sagte die Ministerin: "Als Nächstes stehen Fragen des materiellen Strafrechts – insbesondere die strafrechtlichen Verjährungsfristen – auf der Tagesordnung, die jetzt zunächst von einer kleinen Runde von Fachleuten erörtert werden."

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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