Kinder- und Jugendschutz

Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen – Gesundheitsrisiken im Blick behalten

Der Fastenmonat Ramadan findet in diesem Jahr vom 5. Mai bis 4. Juni statt. Auch viele Kinder und Jugendliche fasten. Um Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Lehrer/-innen sowie andere pädagogische Fachkräfte auf die gesundheitlichen Risiken des Fastens hinzuweisen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen, hat der Kinderschutzbund eine Handreichung zum Thema entwickelt.

23.04.2019

Genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken

Während des Fastenmonats Ramadan dürfen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Die islamischen Fastenregeln lassen allerdings verschiedene Ausnahmen zu, zum Beispiel für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und auch bei Kindern. Dennoch fasten viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Die Fastenregeln strikt einzuhalten kann aber für Kinder spürbare Folgen haben. „Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen und auch das Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern“, erklärt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. „Besonders in dieser Zeit, in der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, fordert das die Kinder sehr. Gerade dann benötigen sie genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken.“

Risiken für die Gesundheit im Blick behalten

Vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan weisen der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) auf mögliche Folgen des Fastens für Kinder und Jugendliche hin. Familien sollten in ihrem Wunsch unterstützt werden, ihre Religion auszuüben, Risiken für die Gesundheit von Kindern müssen aber im Blick behalten werden. Zu diesem Zweck hat der DKSB eine Handreichung mit Empfehlungen für Lehrer/-innen, Ärztinnen, Ärzte und andere Fachkräfte entwickelt.

Kommunikation und gegenseitiges Verständnis

„Ganz wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und gegenseitiges Verständnis“, so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied im DKSB. „Unser Ziel ist es, dass Kinder, die fasten möchten, dies altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu schädigen tun. Denn am Ende ist das Wohl des Kindes und sein gesundes Aufwachsen das Wichtigste.“

Empfehlungen an Fachkräfte

Im Umgang mit dem Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen empfiehlt der Kinderschutzbund konkrete Handlungsschritte. So rät er Eltern, die verantwortlichen Lehrer/-innen oder Erzieher/-innen darüber zu informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern informiert werden, dass Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Schulen und Horte oder auch Sportvereine verpflichtet sind, einzugreifen, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen erkennen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass Eltern und Kinder gemeinsam nach einer kindgerechten Lösung suchen, empfiehlt der DKSB. Denkbar wäre etwa, dass das Kind nur am Wochenende fastet, oder nur an einem Tag in der Woche, z.B. am Sonnabend, oder auch nur stundenweise.

Die Handreichung zum Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen (PDF, 169 KB) findet sich auf der Webseite des  Kinderschutzbundes.

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 23.04.2019

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