Kinder- und Jugendschutz

Prüftätigkeit: KJM seit 2003 mit mehr als 2700 Indizierungsverfahren befasst

Herausforderung Internet: Indizierungsverfahren spielen in der Prüftätigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eine immer wichtigere Rolle. So war die KJM nach eigenen Angaben seit ihrer Gründung im April 2003 bis heute mit mehr als 2700 Indizierungsverfahren befasst.

26.09.2011

Für die Indizierungsverfahren ist nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zuständig. Indizierung bedeutet die Aufnahme jugendgefährdender Angebote in die Liste jugendgefährdender Medien. Dazu zählen unter anderem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.

Die KJM gab bisher bei der BPjM rund 1550 Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen ab und stellte etwa 1150 eigene Anträge auf Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien. Allein in diesem Jahr reichte die KJM bisher rund 210 Anträge und 100 Stellungnahmen bei der BPjM ein – das sind nochmals mehr als im gleichen Zeitraum des letzten Jahres.

Nicht nur die Menge, auch die Inhalte der Indizierungsverfahren, an denen die KJM beteiligt war und ist, änderten sich über die Jahre: Immer mehr Angebote weisen ein breites und komplexes Spektrum an sexuellen und pornografischen oder gewalthaltigen Ausprägungen auf. Auch Inhalte, in denen antisoziales, menschenverachtendes oder gesundheitsgefährdendes Verhalten propagiert wird, sind zunehmend Bestandteil der Prüfpraxis der KJM. „Das Web 2.0 mit seinen interaktiven und dynamischen Strukturen macht unzählige Videos mit rechts-extremistischen, gewalthaltigen oder pornografischen Inhalten zugänglich. Besonders problematisch ist auch, dass es sich bei einer Vielzahl der Angebote um Videos mit realen gewalthaltigen Inhalten wie Schlägereien, Verstümmelungen und Enthauptungen von Menschen handelt“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

Das Netz versammelt weltweit sexualisierte Körperbilder in nie gekanntem Ausmaß – analog dazu machten den Großteil der Angebote, die im Rahmen der Indizierungsverfahren im Jahr 2011 geprüft und bei denen mindestens jugendgefährdende Inhalte festgestellt wurden, nach wie vor pornografische Telemedien aus (rund 200 Angebote). Viele stellten außergewöhnliche und bizarre sexuelle Handlungen – etwa Atemreduktionstechniken, Fäkalsex oder sadomasochistische Praktiken – dar. Nicht wenige zeichneten sich durch eine Verbindung mit gewalthaltigem Handeln gegen Frauen aus. 50 der 200 Angebote waren der schweren Pornografie – überwiegend Tierpornografie – zuzuordnen und sind somit auch strafrechtlich relevant. Ebenfalls kritisch sieht die KJM, dass sich die pornografischen Abbildungen kaum noch auf Standbilder beschränken. Anbieter stellen vielmehr immer häufiger frei zugänglich pornografische Filme, Clips oder bewegte Einzelsequenzen von kostenpflichtigen Inhalten frei zugänglich zur Verfügung. Außerdem gibt es mehr interaktive Elemente, beispielsweise können Nutzer oft selbst Inhalte einstellen.

Extreme politische Aussagen und Lieder, Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen oder unzulässige Propagandamittel zum Download: rund 40 Angebote beinhalteten 2011 bisher rechtsextremistisches Gedankengut. Weitere 25 Angebote wurden als mindestens jugendgefährdend aufgrund vorliegender Gewalt- bzw. Tastelessdarstellungen bewertet. Zum Teil waren Abbildungen von verstümmelten Leichen, „Köpfungsvideos“ oder detaillierte Darstellungen von schwerverletzten Menschen zu sehen. Etwa 20 Internetangebote hatten Bilder von Kindern oder Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zum Inhalt.

Einige Angebote waren aus „sonstigen“ Gründen jugendgefährdend. Darunter fielen beispielsweise so genannte „Pro-Ana-Foren“, die die Krankheit Anorexia nervosa verherrlichten und Betroffene am Festhalten an der Krankheit bestärkten, oder Suizid-Foren, die Selbstmord propagierten.

Die KJM ist laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für die Abgabe von Stellungnahmen bei Indizierungsanträgen zu Telemedien zuständig. Sie kann aber auch eigene Anträge auf Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien stellen. Der KJM-Vorsitzende greift für die Vorbereitung der Indizierungsverfahren auf die KJM-Stabsstelle in München zurück. „Die KJM-Stabsstelle ist eine der wenigen Stellen in Deutschland, die sich täglich mit solch unvorstellbaren Internetinhalten auseinandersetzt“, sagt Verena Weigand, die Leiterin der KJM-Stabsstelle. „Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Basis müssen gewaltverharmlosende- und verherrlichende, politisch extremistische und pornografische Inhalte verdauen. Sie erhalten deshalb regelmäßig Supervision.“

Indizierte Angebote unterliegen weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbebeschränkungen, da die Inhalte nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen. Manche Inhalte dürfen gar nicht verbreitet werden. Bei Telemedienangeboten, deren Anbieter im Ausland sitzen, können diese Rechtsfolgen einer Indizierung in der Regel nicht durchgesetzt werden. Diese Telemedienangebote werden in das so genannte „BPjM-Modul“ aufgenommen. Es ist eine von der BPjM und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) erstellte Datei zur Filterung von Telemedien, die in geeignete nutzerautonome Filterprogramme als eine so genannte „Blacklist“ integriert werden kann.

Durch die Vielzahl der Fälle sind große Erfolge bei der Verfahrensdurchführung und damit bei der Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet zu verzeichnen.

Quelle: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

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