Kinder- und Jugendschutz

Prävention und Jugendschutz durchsetzen heißt: keine Geldspielautomaten in Gaststätten

Von rund 215.000 pathologischen Spielerinnen und Spielern in Deutschland sind die meisten abhängig vom Spielen an Geldspielautomaten. Diese Form des Glücksspiels birgt ein hohes Suchtpotenzial. Wenn Prävention und Jugendschutz greifen sollen, müssen Geldspielautomaten aus Gaststätten verschwinden, erklärt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).

19.05.2016

Die Umsätze auf dem deutschen Glücksspielmarkt sind 2014 deutlich angestiegen. Verantwortlich sind zu einem großen Teil die 269.000 gewerblichen Geldspielautomaten in Spielhallen, Gaststätten und Imbissbetrieben. Die Geräte sind der mit Abstand größte Umsatzträger legaler Spielangebote in Deutschland.

Dabei bergen Geldspielautomaten ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Von den rund 215.000 Personen mit pathologischem Spielverhalten sind die meisten abhängig vom Automatenspielen. Dass es viele Menschen gibt, die dieser Abhängigkeit entkommen möchten, zeigt die wachsende Nachfrage süchtiger Spieler und Spielerinnen nach ambulanter Beratung.

Suchtpräventionsexperten fordern schon lange zumindest eine signifikante Entschärfung der Gewinn- und Verlustmöglichkeiten beim Spielen an Geldspielautomaten, um das Suchtpotenzial zu vermindern und die finanziellen Konsequenzen für Spieler zu mildern. Dazu gehört vordringlich und an erster Stelle ein generelles Verbot von gewerblichen Spielautomaten in Gaststätten und Imbissbetrieben.

Die Logik ist verblüffend einfach: Wo kein Spielautomat steht, kann auch der Jugendschutz nicht unterlaufen werden. Denn wirksamer Jugendschutz im Hinblick auf pathologisches Glücksspiel kann nur gewährleistet werden, wenn Geldspielautomaten aus gastronomischen Betrieben verschwinden.

Novellierte Spielverordnung führt personenungebundene Spielerkarte ein

Das Wirtschaftsministerium verabschiedete 2014 eine Novellierung der Spielverordnung, deren Neuerungen nach und nach in den Jahren 2015, 2016 und 2019 in Kraft treten (sollen). Dazu gehört unter anderem die Einführung einer nicht-personalisierten „Spielerkarte“, die gerätegebunden ist und dafür sorgen soll, dass der Geldeinsatz begrenzt ist und nicht an mehreren Geräten gleichzeitig gespielt werden kann.

Über die Wirksamkeit der Spielerkarte lässt sich streiten. Nach Aussagen von Präventionsexperten wie Ilona Füchtenschnieder, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht in NRW oder Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpo-litik der Grünen im Bundestag, führt die Spielerkarte keineswegs dazu, weniger zu spielen, sondern verleitet die Spieler vielmehr dazu, ihr Guthaben zu verbrauchen, da sie es ja schon auf ihre Karte übertragen haben. Eine nicht personalisierte Spielerkarte eröffne überdies die Möglichkeiten, die beabsichtigten Begrenzungen zu umgehen.

Auch die übrigen Maßnahmen der Novellierung zur Verbesserung des Spieler- und insbesondere des Jugendschutzes sind als Präventionsinstrumente eher zweifelhaft. Dazu gehören unter anderem die geplante Verringerung (ab 2019) von drei auf höchstens zwei Geld- oder Warenspielautomaten pro Spielstätte, die Einführung einer Spielpause, ein Verbot des Punktespiels und eine Eindämmung der Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten.

An der grundsätzlichen Problematik ändern diese Maßnahmen nichts, sie verringern lediglich punktuell das zur Verfügung stehende Angebot. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen fordert daher:

  • Keine Geldspielautomaten in Gaststätten und Imbissbetrieben
  • Einführung eines bundeseinheitlichen, sektorenübergreifenden Spielersperr-systems zum Schutze der Betroffenen (wie in Hessen)
  • Wirksame Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Rücknahme der novellierten Spielverordnung 2006

Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. vom 03.05.2016.

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