Kinder- und Jugendschutz

Positionierung der GMK zum neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Am 1. Oktober 2016 trat die Novelle des "Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien"(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, JMStV) in Kraft. Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) positioniert sich dazu.

03.11.2016

Die GMK positioniert sich mit insgesamt drei Texten, die das Thema Jugendmedienschutz aus verschiedenen Perspektiven betrachten:

  • Dies ist erstens der theoretische <link http: www.gmk-net.de fileadmin pdf jugendmedienschutz_spanhel.pdf _blank external-link-new-window zum beitrag von spanhel als>Beitrag "Kinder- und Jugendmedienschutz und Medienpädagogik" (PDF, 842 KB) von Dieter Spanhel (2016), der hier erstmals veröffentlicht wird.
  • Der zweite Beitrag ist eine Stellungnahme der GMK-Fachgruppe Jugendmedienschutz von 2016 mit dem Titel <link http: www.gmk-net.de fileadmin pdf jugendmedienschutz_gmk-fg_jms_grundsatzpapier.pdf _blank external-link-new-window zum grundsatzpapier der gmk>"Jugendmedienschutz medienpädagogisch verstehen: Zwischen Bewahrung und Teilhabe, Wertediskurs und intelligentem Risikomanagement" (PDF, 656 KB).
  • Abgerundet wird das Paket drittens mit der bereits veröffentlichten <link http: www.gmk-net.de fileadmin pdf jugendmedienschutz_gmk-stellungnahme.pdf _blank external-link-new-window zur stellungnahme der gmk zum jugendmedienschutz als>Stellungnahme der GMK zum zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz (PDF, 505 KB) im Nachgang der I-KIZ-Fachtagung "Weichen Stellen für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz" vom 21. Juni 2016.

Aus Sicht der GMK verändert sich in der mediatisierten Welt auch der Mediengebrauch in Familien. Kinder und Jugendliche nutzen digitale Medien heute umfassend und stellen damit Eltern und Bildungseinrichtungen immer wieder vor neue Herausforderungen. Der Jugendmedienschutz greift in seiner bisherigen Form zu kurz und muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die GMK setzt sich deshalb für Regelungen zum Jugendmedienschutz ein, bei der auch die Rahmenbedingungen sowie Handlungs- und Orientierungsnotwendigkeiten, die Relevanz des erzieherischen Jugendmedienschutzes sowie die Stärkung von Kindern und Jugendlichen im Sinne einer Befähigung bedacht werden.

Quelle: GMK – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur

Redaktion: Kerstin Boller

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