Kinder- und Jugendschutz

Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind zunehmend auch minderjährig

Zwangsprostitution im Zusammenhang mit Menschenhandel betrifft zu 95 Prozent Frauen und zunehmend auch Minderjährige. IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – Deutschland e.V. fordert anlässlich des Welttags der Vereinten Nationen gegen Menschenhandel am 30. Juli, dieses Phänomen zu bekämpfen und den Opfern Hilfen zu gewähren, die sich am Kindeswohl orientieren.

30.07.2018

Hilfen, die sich konsequent am Kindeswohl orientieren

Im Jahr 2016 waren von den in Deutschland ermittelten 488 Fällen des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung 214 Personen unter 21 Jahre alt, 96 von ihnen sogar noch minderjährig. Dies sind nur die von der Polizei erfassten Betroffenen. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer weitaus höher ist. Unter den erfassten minderjährigen Opfern sind die meisten Deutsche.

Kontaktaufnahme auf Schulhof oder in Sozialen Netzwerken

Die Anwerbung erfolgt meist über charmant auftretende junge Männer, sogenannte Lover Boys, die die jungen Frauen für sich gewinnen und ihnen die große Liebe versprechen. Die erste Kontaktaufnahme geschieht auf dem Schulhof oder etwa vor Fastfood-Restaurants, mittlerweile aber in den meisten Fällen über soziale Netzwerke. Nachdem die jungen Frauen bereit sind, für ihre große Liebe alles zu tun, werden sie in die Prostitution gezwungen. Zum Teil aus vermeintlicher Liebe und um ihren in Schwierigkeiten geratenen Freund finanziell zu unterstützen, zum Teil unter Erpressung bzw. mit Gewalt oder Drogen. Oftmals werden die betroffenen Frauen am Ende dieser Kette Opfer von Menschenhandel.

Fachkräfte müssen geschult und Präventionsmaßnahmen gesteigert werden

„In Deutschland müssen junge Menschen und relevante Berufsgruppen über diese Gefahren aufgeklärt werden. Lehrkräfte, Sozialarbeiter/-innen, Mitarbeiter-/innen von Jugendämtern und Familienrichter-/innen sind zu schulen, damit sie sensibilisiert sind, betroffene und gefährdete junge Frauen identifizieren und dann auch entsprechende Hilfe leisten zu können“, fordert Irme Stetter-Karp, Vorsitzende von IN VIA Deutschland. „Es muss viel mehr in die Prävention dieses so vulnerablen Bereichs investiert werden. Hier dürfen wir nicht wegschauen.“

Zudem muss die Kooperation der unterschiedlichen Stellen vor Ort wie Jugendämter, Fachberatungsstellen, Polizei, Betreuer/-innen und Schutzeinrichtungen systematisch erfolgen, um die betroffenen jungen Frauen auffangen und umfassend betreuen zu können.

UN-Kinderrechtskonvention wird oft nicht umgesetzt

Der Verband kritisiert auch, dass bei den ausländischen Opfern die UN-Kinderrechtskonvention, nach der alle Minderjährigen besonders geschützt und kindgerecht behandelt werden müssen, aus unterschiedlichen Gründen oft nicht umgesetzt wird. Alle Maßnahmen und Hilfen müssen sich konsequent am Kindeswohl orientieren. Zu beachten ist dabei auch, dass in dieser Gruppe viele durch falsche Papiere älter gemacht werden. Deshalb müsse das Alter der Opfer von Menschenhandel, die minderjährig wirken oder dies geltend machen, grundsätzlich überprüft werden.

„Alle von Menschenhandel betroffenen jungen Frauen brauchen sofortigen Zugang zu Schutzsystemen, die zur Bewältigung der Erlebnisse und zur Perspektiventwicklung dienen“, so Stetter-Karp.

Quelle: IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – Deutschland e.V. vom 30.07.2018

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