Kinder- und Jugendschutz

Niedersachsen setzt sich weiter für entschiedenes Gegewirken bei häuslicher Gewalt ein

Die Landesregierung hat heute beschlossen, den Interministeriellen Arbeitskreis (IMAK) „Häusliche Gewalt" bis zum 31. Dezember 2012 fortzuführen. In den vergangenen Jahren hat die niedersächsische Landesregierung bereits viele wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich ergriffen.

04.05.2010

HANNOVER. „Die Beratungs- und Unterstützungsangebote werden gut angenommen und die rechtlichen Möglichkeiten genutzt. Das ist ein Beleg dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind", sagt Niedersachsens Sozialministerin Aygül Äzkan.

Entschlossenes Gegenwirken bei häuslicher Gewalt hat sich zu einem festen Bestandteil der polizeilichen Alltagsarbeit in Niedersachsen entwickelt. Das polizeiliche Verweisen von Tätern oder Täterinnen aus der gemeinsamen Wohnung für eine Dauer von bis zu 14 Tagen hat sich in der Praxis als sinnvolles Instrument zur akuten Krisenintervention bewährt. Zudem wurden die Beratungs- und Interventionsstellen gegen Häusliche Gewalt (BISS) 2006 flächendeckend ausgebaut.

Aufgaben des IMAK in den kommenden Jahren werden sein: 

 * Die Instrumente weiterzuentwickeln, die Fachkräfte bei Polizei, Justiz und Beratung im Falle einer Gewalteskalation ergreifen können,

 * die Erfahrungen zum Straftatbestand Nachstellung zu analysieren,

 * Täterarbeit und Verantwortungstraining,

 * Justiz und Gesundheitswesen stärker in das bereits bestehende Netzwerk einzubinden.  

„Häusliche Gewalt ist keine innerfamiliäre Angelegenheit. Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Nötigung und Bedrohung oder gar Körperverletzung und Vergewaltigung müssen konsequent und zeitnah geahndet werden. Gewalttaten, die in Paarbeziehungen begangen werden, sind besonders verwerflich. Sie bedeuten einen Vertrauensbruch, denn der häusliche Bereich sollte Schutz, Sicherheit und Vertrauen bedeuten und nicht der Tatort von Gewalt sein", darin sind sich die niedersächsischen Minister Bernd Althusmann, Bernd Busemann und Uwe Schünemann mit Ministerin Aygül Äzkan einig.

In Niedersachsen hat die Polizei für das Jahr 2006 rund 11 500 Fälle, für 2007 rund 11 900 und für 2008 rund 13 100 Fälle häuslicher Gewalt registriert. In den niedersächsischen Frauenhäusern suchten in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils rund 2400 Frauen mit etwa 2200 Kindern Schutz und Unterstützung. Die Beratungsstellen haben im Jahr 2006 rund 6700 Frauen, in 2007 rund 8500 und in 2008 rund 8800 Frauen beraten. 

Bei der Justiz sind im Jahr 2006 bei den Familiengerichten rund 1300 Anträge, 2007 rund 1400 Anträge und 2008 rund 1500 Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz eingegangen. Bei den Zivilgerichten waren es 2006 rund 1400 Anträge, in den folgenden beiden Jahren jeweils rund 1700.

Diese Zahlen zeigen, dass die in Niedersachsen zur Verfügung stehende Infrastruktur in Anspruch genommen wird. 

Quelle: Niedersächische Staatskanzlei

ik

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