Kinder- und Jugendschutz

MV: Kinderschutz ist professioneller geworden

Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Drese sieht wesentliche Beiträge für einen besseren Kinderschutz im weiteren Ausbau der fachübergreifenden Zusammenarbeit sowie einer stärkeren Verankerung in der Gesamtgesellschaft. „Wir stärken die Leistungsfähigkeit im Kinderschutz durch gezielte Hilfen, tragfähige Strukturen und gute Rahmenbedingungen“, sagte Drese am 14. Dezember in der Landtagsdebatte zum Kinderschutz, die auf Antrag der Linksfraktion stattfand.

17.12.2018

Die Ministerin konstatierte, das vieles auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene im Bereich des Kinderschutzes in den letzten Jahren professioneller geworden ist. „Damit sind gleichzeitig aber auch die Anforderungen stetig gewachsen“, so Drese.

Neue gesetzliche Regelungen hätten in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer Verlagerung von Aufgabenschwerpunkten und zunehmenden Verflechtung von Leistungsbereichen geführt. Weitere Reformen stehen mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz noch an.

Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Elternkompetenz und Familienhilfen

Auf Landesebene hat das Thema Kinderschutz nach Ansicht Drese eine hohe Priorität. „Neben dem 2016 in Kraft getretenen Landesprogramm Kinderschutz haben wir viele Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Elternkompetenz und Familienhilfen entwickelt und vor allem in Prävention und Beratung investiert“, verdeutlichte die Ministerin.

Übergreifende Kooperation und Vernetzung in den Kommunen

Drese: „Wir haben etwa das Bündnis Kinderschutz MV so umstrukturiert, dass die übergreifende Kooperation und Vernetzung in den Kommunen stärker zum Tragen kommt. Hierzu gehören auch die Stärkung der Wahrnehmung für den Kinderschutz vor Ort mit der jährlich stattfindenden Aktionswoche Kinderschutz.“ Weitere Schwerpunkte sind die Qualifizierung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe, die Erarbeitung eines Landeskonzeptes „Frühe Hilfen“ und die Förderung der „Kinderschutzhotline“.

Drese: „Wir bieten zudem seit September die erste App der Landesregierung an: unsere Kinderschutz-App kann als Orientierungshilfe im Verfahren von Kindeswohlgefährdung u. a. von Fachkräften der Jugendhilfe, von Ärzten und Lehrkräften genutzt werden.“

Fördermaßnahmen im Bereich Kinderschutz

Im Haushaltsplan des Sozialministeriums 2018/2019 sind u.a. folgende Fördermaßnahmen im Bereich Kinderschutz vorgesehen. Dabei ist zu beachten, dass Ausgaben für den Kinderschutz darüber hinaus in vielen Förderbereichen veranschlagt und Bestandteil verschiedener Projekte sind, die Kindern und Jugendlichen zugutekommen.

  • Landesprogramm Familienhebammen: 500.000 € p.a.
  • Bündnis Kinderschutz: 180.000 € p.a.
  • Kinderschutzhotline: 130.000 € p.a.
  • Förderung der Erziehung in der Familie (Stärkung der Elternkompetenz): 500.000 € p.a.
  • Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen: 3.081.700 € p.a.
  • Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung der Familienarbeit: 270.000 € p.a.
  • Kinder- und Jugendtelefon (DKSB MV): 30.000 € p.a.
  • Fort- und Weiterbildungsangebote des Zentrums für Praxis und Theorie der Jugendhilfe – Schabernack e.V.: 402.000 € p.a.

Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 14.12.2018

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