Deutsches Kinderhilfswerk

Modernen Kinder- und Jugendschutz zügig umsetzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine zügige Umsetzung des novellierten Jugendschutzgesetzes an, um den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland zu verbessern. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird mit der für den 05. März 2021 geplanten Verabschiedung des Jugendschutzgesetzes der Jugendmedienschutz explizit an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet und folgt dem aktuellen Mediengebrauch der jungen Generation.

05.03.2021

„Wir begrüßen es sehr, dass bei der Novellierung des Jugendschutzgesetzes an vielen Stellen die Rechte sowohl der Kinder als auch ihrer Eltern in den Mittelpunkt gestellt wurden. Die Aktualisierung der Schutzziele und die Neubenennung von Risiken, wie versteckten Kauf-Appellen und ungewollten Kontaktaufnahmen, sind wichtig und zeitgemäß. Ebenso ist es richtig Anbieter von Inhalten und Diensten für nachvollziehbare und wirksame Schutz- und Meldeverfahren sowie Angebote zur Aufklärung und Orientierung in die Verantwortung zu nehmen. Auch die persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen werden besser als bisher geschützt. Mit den jetzt verabschiedeten Regelungen sind wir insgesamt auf einem guten Weg“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen ist es aus kinderrechtlicher Sicht unerlässlich, sie auf den Umgang mit Medien vorzubereiten, ihnen dabei Orientierung zu geben und Beteiligung zu ermöglichen. Symbole zur Deklarierung konkreter Gefahren verbindlich neben der Altersklassifizierung einzuführen, folgt diesem Ansatz und stärkt die Transparenz im Jugendmedienschutz. „Kinder wie Eltern werden so besser einschätzen können, ob und warum ein Angebot für sie geeignet ist. Und mit dem vom Familienausschuss des Bundestages vorgeschlagenen Beirat bei der neu zu schaffenden Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird ermöglicht, dass junge Menschen selbst ihre Ansichten und Meinungen zu jugendschutztechnischen Entwicklungen zur Geltung bringen können. Zukünftig gestalten sie ihren Schutz in den Medien mit. Das ist ein großartiges Signal mit Vorbildcharakter“, so Thomas Krüger.

Aus kinderrechtlicher Sicht ist jedoch nicht nachzuvollziehen, warum Diensteanbieter sowie Film- und Spieleplattformen mit einer vermeintlich geringen Reichweite von einer Million Nutzenden von den Vorsorge- und Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche ausgenommen werden. „So, wie beispielsweise Gastronomie und Handel unabhängig von ihrer Größe Jugendschutzmaßnahmen umsetzen müssen, sollte dies auch für alle Anbieter im digitalen Raum gelten“, meint Thomas Krüger.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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