Kinder- und Jugendschutz

Ministerin Schäfer appelliert zu Karneval: Jugendschutz bei der Abgabe von Alkohol beachten

Zu den jecken Tagen appellierte Nordrhein-Westfalens Jugendministerin Ute Schäfer an Gastwirte, Händler und die Bevölkerung, den Jugendschutz bei der Abgabe von Alkohol zu beachten. Gerade in der Karnevalszeit trinken Jugendliche häufig hochprozentigen Alkohol, der ihnen nach dem Jugendschutzgesetz gar nicht verkauft werden dürfte.

02.03.2011

Besonders Veranstalter und Inhaber von Verkaufsstellen sind verpflichtet, das Jugendschutzgesetz zu beachten. "Schauen Sie genau hin, wenn Jugendliche Alkohol kaufen wollen. Die Jugendschutzvorschriften sind eindeutig und strikt einzuhalten. Im Zweifelsfall ist anhand des Ausweises das Alter zu prüfen", forderte Jugendministerin Schäfer Händler und Gastwirte auf. Das bedeutet konkret: Kein Bier oder Wein an Jugendliche unter 16 Jahren; keine hochprozentigen Alkoholika wie zum Beispiel Schnaps oder Wodka an unter 18-Jährige. Verboten für Jugendliche sind auch branntweinhaltige Alkopops und branntweinhaltige Mixgetränke wie Cola-Rum.

Der Appell der Jugendministerin richtete sich dabei auch an die Kommunen, während der Karnevalstage stärker zu kontrollieren und die Gewerbetreibenden und Veranstalter bei Verstößen zur Verantwortung zu ziehen. Dabei sollten auch Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen beim Rauchen und beim unerlaubten Aufenthalt von Jugendlichen in Discos geahndet werden. "Ich weiß, dass dies vielerorts auch bereits seit Jahren erfolgreich geschieht - gerade in unseren Karnevalshochburgen wird hier sehr verantwortungsvoll seitens der Kommunen agiert", sagte Schäfer.

Eine Alternative seien die zahlreichen alkoholfreien Karnevalsveranstaltungen und Partys, die meist von Jugendhilfeträgern und Verbänden angeboten werden. "Auf diesen alkoholfreien Karnevalspartys in den Jugendzentren vor Ort wird auch jeck gefeiert - und das ohne Katerstimmung am nächsten Tag. Das ist natürlich die beste und angenehmste Art der präventiven Arbeit", so Schäfer.

Herausgeber: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

 

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