Kinder- und Jugendschutz

Medienkompetenz: Beratungsangebot zum Onlineverhalten Jugendlicher

Anlässlich des Safer Internet Day am 09. Februar 2016 fordert die Drogenbeauftragte der Bundesregierung eine breite Mediennutzungskompetenz. Die BZgA bietet Eltern und Multiplikatoren hierfür ein neues Unterstützungsangebot: Beratung per E-Mail zur Onlinenutzung Jugendlicher.

08.02.2016

"Meine Tochter schreibt pausenlos WhatsApp-Nachrichten.", "Meine Schüler sind ständig mit den Smartphones zu Gange!", "Gibt es eigentlich Handysucht?" – Eltern und Lehrkräfte sind oft unsicher, wie sie mit der intensiven Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen vor allem via Smartphone umgehen sollen.

Anlässlich des Safer Internet Day am 9. Februar 2016 erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler: "Das Internet ist heute ein wichtiges Medium mit riesigen Möglichkeiten und Vorteilen. Wir sollten uns allerdings auch der Gefahren bewusst sein. Dafür brauchen wir eine breite Mediennutzungskompetenz. Eine exzessive und unkontrollierte Computerspiel-, Smartphone- oder Internetnutzung kann zur Abhängigkeit führen. Es bringt nichts, Kindern und Jugendlichen ihre Online-Aktivitäten zu verbieten, vielmehr müssen wir ihnen zeigen, wie sie sinnvoll mit dem Internet umgehen können. Medienkompetenz steht daher für gesundheitliche Prävention."

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet Eltern und Multiplikatoren dafür ein neues Unterstützungsangebot: Beratung per E-Mail zur Onlinenutzung Jugendlicher. Auf <link http: www.multiplikatoren.ins-netz-gehen.de external-link-new-window zur>www.multiplikatoren.ins-netz-gehen.de können Mütter und Väter ebenso wie pädagogische Fachkräfte konkrete Fragen rund um jugendliche Mediennutzung stellen. Ein BZgA-Beratungsteam beantwortet die E-Mail-Anfragen innerhalb von 48 Stunden auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und unterstützt mit pädagogisch bewährten Tipps.

"Die Entwicklung der Medienkompetenz junger Menschen ist ein Prozess, den Erziehende fördernd begleiten sollten. Auch weitere Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen müssen in eine erfolgreiche Suchtvorbeugung einbezogen werden, da sie nicht unerheblichen Einfluss in den Lebens- und Gefühlswelten der Kinder und Jugendlichen haben", erläutert Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA.

"Das Beratungsangebot www.multiplikatoren.ins-netz-gehen.de hilft Erwachsenen, Jugendliche bei einer kompetenten und gesunden Nutzung von Medienangeboten zu unterstützen und die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern."
Um Kinder und Jugendliche vor einer exzessiven Nutzung von Computerspielen und Internetangeboten zu schützen, bietet die BZgA im Rahmen der deutschlandweiten Präventionskampagne "Ins Netz gehen – Online sein mit Maß und Spaß" Informationen für Jugendliche von 12 bis 18 Jahren unter <link https: www.ins-netz-gehen.de external-link-new-window weiteren informationen für>www.ins-netz-gehen.de.

Materialien

Unter <link http: www.bzga.de infomaterialien suchtvorbeugung>www.bzga.de/infomaterialien/suchtvorbeugung können kostenlos weitere Infomationen zum Thema bestellt werden:

  • "Online sein mit Maß und Spaß" – Ein Elternratgeber zum richtigen Umgang mit digitalen Medien
  • "Computerspiele find ich toll! Wo ist das Problem?" – Flyer zum Thema "Computerspiele im Internet" für Jugendliche
  • "Im Netz bin ich am liebsten! Wo ist das Problem?" – Flyer zur richtigen Nutzung von Internetangeboten für Jugendliche

Die Studie "Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2011" – Teilband Computerspielen und Internetnutzung – steht ebenso <link http: www.bzga.de forschung studien-untersuchungen studien suchtpraevention external-link-new-window download der>als Download zur Verfügung.

Mehr zum Thema Computerspiel- und Internetsucht unter <link https: www.drogenbeauftragte.de drogen-und-sucht computerspiel-und-internetsucht.html external-link-new-window informationen zu computerspiel- und>www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/computerspiel-und-internetsucht.html

Quelle: Drogenbeauftragte der Bundesregierung vom 05.02.2016

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