Kinder- und Jugendschutz
M-V: Gute Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes gegen häusliche und sexualisierte Gewalt
Staatssekretär Nikolaus Voss informierte Ende März in Schwerin über die aktuellen Zahlen des Beratungs- und Hilfenetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2017 wurden 4.182 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene bekannt. Betroffene waren davon 3.850 Frauen und 332 Männer. Zudem wurden 3.830 Kinder und Jugendliche mit häuslicher oder sexualisierter Gewalt konfrontiert.
09.04.2018
Im Vergleich zum Jahr 2016 mit 4.246 bekannt gewordenen Straftaten gegenüber Erwachsenen, zeigt die Bilanz einen leicht gesunkenen Wert auf. „Die konstant recht hohen Fallzahlen verdeutlichen, die Betroffenen suchen gezielt die Hilfestellen auf, um über erlittene Gewalttaten, v.a. auch in der Partnerschaft zu sprechen. Hier müssen wir dranbleiben und weiter auf die Beratungsleistungen aufmerksam machen“, betonte Voss. Die Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen zu physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigung sowie Mord.
Schutz vor Gewalt hat höchste Priorität
„Wir lassen die Opfer nicht allein“, so Nikolaus Voss. Rat- und Schutzsuchenden können auf ein gut gewachsenes Netz von Hilfestrukturen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern zurückgreifen. Es besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie einer Landeskoordinierungsstelle.
Voss: „Schutz vor Gewalt hat für die Landesregierung höchste Priorität. Deshalb wollen wir die vorhandenen Hilfestrukturen wie Frauenhäuser und Beratungsangebote weiter stärken. Mit zusätzlichen Landesmitteln zur Schaffung einer dritten Stelle in sechs Frauenhäusern machen wir hierbei einen wichtigen Schritt.“
Weitere Informationen unter: www.cora-mv.de
„Gewaltfrei und Selbstbestimmt“
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Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 27.03.2018
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