Kinder- und Jugendschutz

LVR fördert Projekte für Kinder psychisch und/oder suchtkranker Eltern

Kinder und Jugendliche mit psychisch und/oder suchtkranken Eltern(-teilen) sind in ihrer Entwicklung mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Sie erfahren oft nicht die Unterstützung, die sie selbst für ein gelingendes Aufwachsen benötigen. Mit einem Gesamtvolumen von 900.000 Euro werden ab dem Sommer 2020 Projekte, die dieser Benachteiligung entgegenwirken, vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) einmalig gefördert.

29.06.2020

Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende des Landschaftsausschusses sagt: „Mit dieser einmaligen LVR-Förderung ermöglichen wir den Jugend- und Gesundheitsämtern, die Bedarfe der betroffenen Kinder und Jugendlichen frühzeitig zu sehen und nachhaltig Hilfe anzubieten. Die Förderung soll die Zusammenarbeit der Ämter fördern und diese dabei unterstützen, ein Angebotsnetz zu knüpfen, das so eng ist, dass kein betroffenes Kind zurückbleibt“.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Jugendämter und Gesundheitsämter im Rheinland. Eine mögliche Weiterleitung von Fördermitteln an freie Träger durch die Kommunen ist im Rahmen der Durchführung der Projekte möglich. Mögliche Projekte, die gefördert werden können, sind beispielweise:

  • Patenmodelle und/oder Selbsthilfegruppen für Jugendliche
  • Anteilige Finanzierung von Stellen für die kommunale Koordination von Angeboten, Kooperationen und Vernetzungen
  • Maßnahmen zur (Dritt-)Mittelakquise

Bei der Antragsstellung müssen Angaben zu vorhandenen Mitteln und den zu fördernden Bedarfen gemacht werden. Die Ausschreibung des Förderprogramms ist ab Mitte Juli 2020 abrufbar auf www.lvr.de unter "Jugend" > "Jugendämter" > "Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern (KipE)". Auskunft zur Antragsstellung und Rückfragen beantwortet Alexander Mavroudis, Teamleiter der LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut.

Hintergrund

Eine Umfrage des Dachverbands Gemeindepsychiatrie e.V. (ab S. 12) im Zeitraum vom 2. Dezember 2019 bis 18. Februar 2020 hat ergeben, dass die Jugend- und Gesundheitsämter großen Handlungsbedarf bei der Bedarfsermittlung und Planung der Projekte für Kinder und Jugendliche psychisch und/oder suchtkranker Eltern sehen. Zusätzlich sind niedrigschwellige, familienbezogene Hilfeangebote notwendig, um den Adressatinnen und Adressaten die Zugänge zu dieser Art der Hilfe zu erleichtern (beispielsweise mittels Lotsensystemen). Die befragten Jugend- und Gesundheitsämter äußerten außerdem, dass die Zusammenarbeit der Träger und Leistungsanbieter in kommunal koordinierten Netzwerken abgesichert werden soll. Die LVR-Förderung, die Initialcharakter hat, kommt diesen Bedarfen seitens der Ämter entgegen und hilft dabei, das Angebot für betroffene Kinder und Jugendliche auszubauen und zu verstetigen.

Quelle: Landschaftsverband Rheinland vom 23.06.2020

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