Digitalisierung und Medien

LFK-Medienrat sieht zunehmende Deregulierung im Bereich des Jugendmedienschutzes kritisch

Der Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Baden-Württemberg kritisiert in einem Positionspapier den novellierten Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Die 36 Vertreter von Parteien, Verbänden, Kirchen und anderen gesellschaftlichen Gruppen fordern, die zunehmende Aufweichung des Jugendschutzes zu verhindern.

03.03.2017

Jugendmedienschutz verlangt erhöhte Aufmerksamkeit 

"Es ist bedenklich, wenn neuerdings tagsüber Fernsehsendungen mit Bewegtbildtrailern beworben werden dürfen, die aus Sicht des Jugendschutzes problematische Inhalte aufweisen und nicht ohne Grund im Abend- und Spätabendprogramm ausgestrahlt werden", kritisiert der Vorsitzende des Medienrates, Dr. Wolfgang Epp. Aus Sicht des Medienrates erwarten Eltern, dass ihre Kinder im Tagesprogramm vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten geschützt sind und dort nicht für Sendungen umworben werden, die für sie nicht geeignet sind. "Wir werden diese Neuerung aufmerksam beobachten. Es darf nicht sein, dass private Sender die Änderung des Staatsvertrages nutzen, um quasi durch die Hintertür tagsüber jugendgefährdende Szenen ausstrahlen zu können", sagt der Vorsitzende. Aus
seiner Sicht müssen auch die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten diese Entwicklung wachsam begleiten.

Jugendschutzprogramme weiterentwickeln

Weiteren Handlungsbedarf sehen die Mitglieder des Medienrates bei den Jugendschutzprogrammen. Sie müssten für einen wirkungsvollen Einsatz im Internet und in verschiedenen Endgeräten weiterentwickelt und auch aktiv beworben werden, so der LFK-Medienrat in seinem Positionspapier. Damit Kinder zu Hause in einem sicheren Surf-Raum Schutz erhalten, müssten Erziehende, Eltern und Pädagogen noch viel intensiver über die bereits bestehenden Möglichkeiten informiert werden.

Im Hinblick auf eine Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes mahnte der Medienrat der LFK an, Experten aus Eltern-, Familien und Jugendverbänden in die Jugendschutzdiskussion mit einzubeziehen. "Jugendschutz hat Verfassungsrang und muss in Zukunft noch viel stärker gesellschaftlich verankert werden. Das sind wir unseren Kindern schuldig", sagte der Vorsitzende des Medienrates.

Das Positionspapier, das die Mitglieder des Medienpädagogischen Ausschusses der LFK unter Vorsitz von Peter Wittemann im Auftrag des Medienrates erarbeitet haben, steht zum Downoad zur Verfügung:

<link http: www.lfk.de fileadmin media presse mpa-anlage-jugendschutzpapier_beschluss_mpa16.1.2017.pdf external-link-new-window als>Positionspapier Jugendschutz der LFK Baden-Württemberg (PDF, 74 KB)

Über den Medienrat

Der Medienrat setzt sich zusammen aus Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen. § 41 Abs. 1 LMedienG bestimmt jene 28 Organisationen, die in den Medienrat einen Vertreter entsenden. Zusätzlich entsendet jede Fraktion im Landtag einen Vertreter. Vier weitere Vertreter werden auf Grund von Vorschlägen der Fraktionen vom Landtag gewählt (§ 41 Abs. 2 LMedienG). Der Medienrat besteht aus 36 Mitgliedern. In seiner Sitzung am 14. Februar 2016 wählte der Medienrat (6. Amtsperiode) Dr. Wolfgang Epp zum Vorsitzenden. Stellvertreter von Dr. Epp sind Thomas Münch und Stephan Bourauel. Der Medienrat nimmt nach § 42 Abs. 1 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks und der rundfunkähnlichen Kommunikation wahr.

Quelle: LFK - Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg vom 14.02.2017

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