Kinder- und Jugendschutz

Legal Highs per Mausklick: Jahresbericht von jugendschutz.net warnt vor gefährdenden Angeboten

"Beach Party", "Crazy Monkey" oder "Unicorn Magic Dust" – mit coolen Namen und jugendaffiner Aufmachung werden psycho­aktive Substanzen im Internet verherrlicht. Getarnt als Kräutermischungen oder Badesalze sind die gefähr­lichen Stoffe auch für Minderjährige frei erhältlich. Das rheinland-pfälzische Jugend­ministerium und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) weisen anlässlich eines Berichts von jugendschutz.net auf die Gefährlichkeit der sogenannten Legal Highs und deren große Relevanz für den Jugendschutz hin.

06.09.2016

Legal Highs werden im Internet als Alternativen zu verbotenen Substanzen wie Ecstasy verkauft. Die Online-Shops sind über Suchmaschinen leicht zu finden. Sie bewerben ihre Produkte oft über soziale Netzwerke oder bieten dort kostenlose Proben an. „Der Konsum der Stoffe birgt hohe Gesundheitsrisiken und kann sogar zum Tod führen“, erklärt die rheinland-pfälzische Jugendstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder.

Andreas Fischer, Vorsitzender der KJM, kritisiert die Verherrlichung von Legal Highs in Online-Shops und im Social Web. „Häufig sind diese Online-Shops sehr jugendaffin gestaltet und erwecken den Eindruck, dass das Leben durch Rauschmittel bereichert wird. Wenn Jugendliche im Internet zum Drogenkonsum animiert und die negativen Folgen verharmlost oder verschwiegen werden, kann die Entwicklung dieser Jugendlichen schwer gefährdet werden.“

Die KJM habe bereits auf Basis der Recherchen von jugendschutz.net erste Aufsichtsverfahren gegen deutsche Anbieter von Webshops eingeleitet, die Legal Highs zur Alltags- und Stressbewältigung anpreisen. Die KJM begrüße auch das aktuelle Gesetzesvorhaben des Bundes, wodurch der Vertrieb neuer psychoaktiver Stoffe verboten wird.

Im vergangenen Jahr wurden mehr als 30.000 Websites, Apps und Beiträge im Social Web gesichtet und auf Jugendschutzverstöße aller Art überprüft. Rund 6.100 Fälle wurden von jugendschutz.net registriert. Die häufigsten Ver­stöße bezogen sich auf Pornografie (26 %), Darstellungen der sexuellen Aus­beutung von Kindern (19 %) und Jugendgefährdungen (19 %). 15 % der Verstöße fanden sich im Bereich des politischen Extremismus. In 51 % der Fälle konnte jugendschutz.net die schnelle Löschung über Kontakte zu An­bie­tern und Betreibern erreichen und aufwändige Verfahren vermeiden.

Rund 120 deut­sche Fälle gab jugendschutz.net an die KJM ab, die dazu Aufsichtsverfahren einleitete. Etwa 950 ausländische Fälle übermittelte jugendschutz.net an den KJM-Vorsitzenden und regte die Stellung eines Indizierungsantrags bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) an.

„Junge Nutzer dürfen mit Risiken im Netz nicht allein gelassen werden. Jugendschutz.net leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zu einem effizienten Jugendmedienschutz“, erklären Staatssekretärin Dr. Rohleder und der KJM-Vorsitzende Fischer abschließend.

Der Jahresbericht 2015 steht auf der <link https: www.jugendschutz.net fileadmin download pdf bericht2015.pdf external-link-new-window>Webseite von jugendschutz.net zum Download bereit.

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM)

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