Kinder- und Jugendschutz

Kurt Beck: Eigenverantwortlichkeit statt netzseitiger Sperren

„Ich freue mich besonders, dass der Entwurf auch von der Internetwirtschaft ausdrücklich begrüßt wird“, sagte Beck. „Das zeigt uns, dass der Weg, auf Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen dort zu setzen, wo sie entsteht, der richtige ist.“

25.03.2010

„Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg gemeinsam getragener Verantwortung von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat. Sie dient dem wirksamen Schutz unserer Kinder in der medialen Welt auch im Internet.“ Dies sagte Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, nachdem die Regierungschefs der Länder in Berlin den Vertragsentwurf zustimmend zur Kenntnis genommen hatten.

Vorgesehen sei eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten, die von Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden könne. „Allein die Erziehungsbe" rechtigten entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf dem Rechner installieren wollen, um ihren Kindern altersgerechtes Surfen zu ermöglichen und sie vor verstörenden Inhalten zu schützen. Denn auch sie stehen in der Verantwortung“, betonte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident. 

Deshalb sei es Unsinn den Vorwurf der „Netzzensur“ zu erheben. Denn der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag setze im Gegensatz zum „Zugangserschwerungsgesetz “ des Bundes nicht auf eine netzseitige Sperrinfrastruktur durch Zugangsprovider sondern auf nutzerautonome Programme.

Die Verantwortung der Zugangsanbieter sieht der Ministerpräsident in der Verbreitung von Jugendschutzprogrammen. Sie sollen deshalb verpflichtet werden, ihre Kunden auf Jugendschutzprogramme hinzuweisen und ihnen diese anzubieten.

Mit der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gehen die Länder den Weg der koregulierten Selbstregulierung weiter. Der Entwurf des Vertrags soll nach der Vorunterrichtung der Länderparlamente auf der nächsten Konferenz der Regierungschefs am 10. Juni 2010 unterzeichnet werden und am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

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