Kinder- und Jugendschutz

„Koalitionsvertrag ist für Kinder und Jugendliche der beste, den wir seit langem hatten.“

Zum Start der Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien, hat sich der Jugendforscher Prof. Dr. Klaus Hurrelmann zum Koalitionsvertrag geäußert. Er könne sich nicht erinnern, in den letzten Jahren so klare Positionen zur Verbesserung der Lage von benachteiligten Kindern und Jugendlichen gelesen zu haben. Bemerkenswert findet er auch das Vorhaben, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

13.02.2018

„Bemerkenswert“ sei das, was sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zu den Themen Famillien- Kinder- und Bildungspolitik vorgenommen haben, sagte Prof. Dr. Klaus Hurrelmann von der Hertie School of Governance am 12. Februar bei der Auftakt-Pressekonferenz zum Start der neunten bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien in Berlin.

Positive Aussagen für Kinder und Jugendliche im Koalitionsvertrag

„Ich kann mich nicht erinnern, in einem Koalitionsvertrag der letzten Jahre so klare Positionen zur Verbesserung der Lage von benachteiligten Kindern und Jugendlichen gelesen zu haben“, so Hurrelmann. Als positive Aussagen aus dem Koalitionsvertrag zitierte er:

  • „Die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bedürfen der besonderen Berücksichtigung im Gesundheitssystem, in Medizin und Forschung.“
  • „Wir wollen die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern verbessern. Die Schnittstellenprobleme bei ihrer Unterstützung werden wir mit dem Ziel einer besseren Kooperation und Koordination der unterschiedlichen Hilfesysteme beseitigen.“
  • „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.“
  • „Gerade die Jüngsten bedürfen des besonderen Schutzes durch Staat und Gesellschaft.“

Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

Hinzu kommt das Bekenntnis der Großkoalitionäre, die Kinderrechte im Grundgesetzt zu verankern. „Das sind Schritte, die in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen sind“, findet Hurrelmann. Bisher litten die Helfersysteme daran, dass zwar sie den kranken Eltern helfen können, wenn sie sich zu ihrer eigenen Krankheit bekennen und Hilfe suchen. Den Kindern dieser Eltern aber könnten sie mangels gesetzlicher Regelungen oft nicht helfen, obwohl diese mindestens genauso hilfsbedürftig sind. „Kinder können heute ihren Anspruch auf Hilfe aus eigenem Recht nicht durchsetzen. Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird sich diese unbefriedigende Ausgangslage mittelfristig spürbar verändern“, sagt Hurrelmann. Er hoffe, dass in der Folge auch die von NACOA Deutschland erhobene Forderung ungesetzt werde, die Hilfen für Kinder aus suchtbelasteten Familien im Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einer regelfinanzierten Leistung zu erklären, auf die ein individueller Rechtsanspruch der Kinder besteht.“

Weitere Statements zum Auftakt der Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien (PDF 60,7 KB) stehen auf der Webseite von NACOA zum Download bereit.

Informationen zur Aktionswoche finden sich in der Berichterstattung des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: NACOA Deutschland e.V. vom 12.02.2018

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