Kinder- und Jugendschutz
KJM: Novelle scheitert, Jugendmedienschutz lebt
Der bisherige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gilt uneingeschränkt weiter. In Deutschland entsteht in Sachen Jugendmedienschutz kein rechtsfreier Raum. Anbieter von Rundfunk- und Telemedieninhalten sind weiter verpflichtet, Rücksicht auf Kinder und Jugendliche zu nehmen. Darauf weist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angesichts des sehr wahrscheinlichen Scheiterns der JMStV-Novelle hin.
15.12.2010
Der seit 2003 bestehende JMStV hat das erfolgreiche Modell der regulierten Selbstregulierung eingeführt, das auf die Eigenverantwortung der Anbieter und eine nachgehende Kontrolle durch die KJM setzt. Die KJM sieht die Notwendigkeit, der Konvergenz der Medien noch stärker als bisher Rechnung zu tragen und Eltern bei der Medienerziehung zu unterstützen. „Filme und Spiele im Netz müssen vergleichbaren Jugendschutz-Bestimmungen wie im Kino, im Fernsehen und im Supermarkt unterliegen“, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Die KJM hatte daher die Novelle, die am 1. Januar in Kraft treten sollte, grundsätzlich begrüßt. Jetzt setzt sich das unabhängige Gremium - trotz des voraussichtlichen Scheiterns - im Dialog mit allen Beteiligten an einigen Punkten für Verbesserungen ein, um einen zeitgemäßen und effektiven Jugendmedienschutz zu erreichen.
Das gilt insbesondere für die Jugendschutzprogramme, die es Eltern ermöglichen sollen, für ihre Kinder ungeeignete Internet-Inhalte herauszufiltern. Die KJM formuliert drei Anforderungen an Jugendschutzprogramme: Sie müssen nutzerautonom sein, so dass Eltern sie nach ihren Wünschen konfigurieren können. Sie müssen wirksam sein, so dass sie Eltern spürbar unterstützen. Und sie müssen kostenlos sein, so dass sie Eltern nicht zusätzlich belasten.
Die KJM hatte in den letzten Monaten intensiv mit allen Beteiligten an der praktischen Umsetzung der Novelle gearbeitet, um die Neuregelungen mit Leben zu erfüllen. Die KJM bedauert das Scheitern, dennoch kann sie vieles, das bereits erarbeitet wurde, als Grundlage für die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes nutzen. Die KJM betont die große Bedeutung des Jugendschutzes: „Der Jugendmedienschutz hat in Deutschland Verfassungsrang. Die Gesellschaft trägt angesichts der aktuellen Medienentwicklung Verantwortung für die nächste Generation“, so der KJM-Vorsitzende.
Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz
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