Kinder- und Jugendschutz

KJM erkennt zwei weitere Jugendschutzprogramme unter Auflagen an

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das neue Jugendschutzprogramm SURF SITTER Plug & Play anerkannt, konzipiert als Gesamtlösung zum Schutz einer Familie oder einer Gruppe von Benutzern, z.B. in Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen.

30.03.2015

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 11.03.2015 zwei weitere Jugendschutzprogramme unter Auflagen anerkannt. Das auf einem WLAN‐Router aufsetzende Jugendschutzprogramm SURF SITTER Plug & Play der Cybits AG ist als Gesamtlösung zum Schutz einer Familie oder einer Gruppe von Benutzern (z.B. in Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen) konzipiert. Alle Benutzer, deren internetfähigen Geräte über diesen Router ins Internet gelangen, können – je nach Einstellung – geschützt werden. Für Eltern ist über den Router aber auch ungeschütztes Surfen möglich. Damit entfällt die gerätespezifische Konfiguration von PC, Notebooks, Spielekonsolen, Internet‐Fernsehen und Tablet‐PC. Das Jugendschutzprogramm SURF SITTER PC (Vollversion) der Cybits AG ist eine Filterlösung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung des Internets über einen Windows‐PC basierenden Computer.

Die Anerkennung ist zunächst auf zwei Jahre befristet und erfolgt unter den Auflagen, dass beide Programme regelmäßig von der Cybits AG überprüft und weiterentwickelt werden. Auch muss der Anbieter die KJM mindestens jährlich über den Stand der Weiterentwicklung der Programme informieren.

Jugendschutzprogramm für mobile Endgeräte noch nicht vorgelegt

"Eine Weiterentwicklung aller bereits anerkannten Programme ist zwingend erforderlich. Darüber hinaus wurde bisher kein Jugendschutzprogramm für mobile Endgeräte zur Anerkennung vorgelegt. Hier sieht die KJM dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Unternehmen", so der KJM-Vorsitzende Siegfried Schneider.

Jugendschutzprogramme können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Aber nicht nur Eltern und Erzieher, auch Anbieter von Telemedien profitieren von Jugendschutzprogrammen: Sie können ihre Angebote so klassifizieren, dass anerkannte Jugendschutzprogramme die Alterseignung erkennen können. Wurden entwicklungsbeeinträchtigende Angebote zutreffend programmiert, dürfen Anbieter diese ohne weitere Schutzmaßnahmen (z.B. Einhaltung von Zeitgrenzen, Vorschaltung eines technischen Mittels) verbreiten.

Weiterführende Links

Insgesamt gibt es damit vier von der KJM anerkannte Jugendschutzprogramme.

  • Weitere Informationen zu Jugendschutzprogrammen unter: <link http: www.kjm-online.de telemedien jugendschutzprogramme.html external-link-new-window der>www.kjm-online.de/telemedien/jugendschutzprogramme.html
  • Nähere Informationen zu Downloadmöglichkeiten unter <link http: www.surf-sitter.de external-link-new-window jugendschutzprogramm surf>www.surf-sitter.de.

Hintergrundinformation

Die Aufgabe der Anerkennung von Jugendschutzprogrammen liegt bei der KJM. Jugendschutzprogramme wurden als spezielles Jugendschutzinstrument bei entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten in Telemedien im JMStV eingeführt. Sie müssen einen nach Altersstufen differenzierten Zugang zum Internet ermöglichen. Jugendschutzprogramme sind neben Technischen Mitteln und Zeitgrenzen eine von drei Varianten, die Inhalte-Anbieter als Jugendschutzmaßnahme bei der Verbreitung von entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten im Internet einsetzen können

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in Deutschland (ALM) vom 16.03.2015

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