Kinder- und Jugendschutz

KJM bewertet weiteres Konzept zur Altersverifikation positiv

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 18.09.2013 das System SOFORT Ident der SOFORT AG als eine weitere Lösung zur Altersverifikation (AVS-Konzept) für geschlossene Benutzergruppen in Telemedien positiv bewertet.

28.11.2013

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Um Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Bei dem System SOFORT Ident der SOFORT AG handelt es sich um ein Konzept für ein AVS, bei dem unmittelbar im Anschluss an die Identifizierung Zugriff auf die geschlossene Benutzergruppe gewährt wird. Es sind zwei Varianten der Altersverifizierung vorgesehen: zum einen die Überprüfung von Kontaktdaten und Geburtsdatum via Online-Banking-Login und einem anschließenden SCHUFA IdentitätsCheck, zum anderen die Möglichkeit, dieselben Daten online via der eID-Funktion des neuen Personalausweises zu überprüfen.Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zum Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als AVS-Konzept im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet.

Damit gibt es nun 29 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für Altersverifikationssysteme (AVS). Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AVS als Teilelementen.

Über die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM)

Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Radio und Fernsehen sowie im Internet. Sie prüft und bewertet mögliche Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Aufgabe der KJM ist es, Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials zu beurteilen und deren öffentliche Verbreitung zu regeln. Der gesetzliche Jugendmedienschutz sieht vor, dass Kinder und Jugendliche Medien altersgerecht nutzen oder keinen Zugang haben, um sie vor problematischen Medieninhalten zu schützen. Die KJM beschließt im Falle eines Verstoßes entsprechende Maßnahmen, die dann von den Landesmedienanstalten umgesetzt werden.

Quelle: die medienanstalten - ALM GbR vom 27.11.2013

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