Kinder- und Jugendschutz

KJM bewertet weitere Lösung zur Altersverifikation für geschlossene Benutzergruppen im Internet positiv

Mit dem Konzept "ID Check" der RISER ID Services GmbH hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eine weitere Lösung zur Altersverifikation (AVS-Teilmodul) für geschlossene Benutzergruppen in Telemedien positiv bewertet.

04.06.2013

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Um Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Beim "ID Check" der RISER ID Services GmbH handelt es sich um ein Modul (Teillösung) auf der Stufe der Identifizierung zur Altersprüfung für den wiederholten Nutzungsvorgang. Basis für die Altersprüfung bildet eine bereits persönlich erfolgte Identifizierung in den Meldeämtern, indem auf die Melderegister der Kommunen zurückgegriffen wird. Damit ein Telemedienanbieter über den RISER ID Check die positive Auskunft "identifiziert" aus dem Melderegister erhält, muss die betreffende Person über einen elektronischen Zugriff des ID Check-Systems auf das amtliche Melderegister eindeutig anhand ihres Namens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift identifiziert werden. Die im Melderegister gespeicherten relevanten Personendaten basieren auf einer "face-to-face"-Identifizierung im Meldeamt mit amtlichen Ausweisdaten.

Ähnlich wie beim IdentitätsCheck mit Q-Bit der SCHUFA Holding AG, der bereits 2005 von der KJM als Identifizierungsmodul positiv bewertet wurde, greift der ID Check der RISER ID Services GmbH bei der Prüfung und beim Datenabgleich also auf ausweisgeprüfte Datenbestände zurück, die im "face-to-face"-Kontakt erhoben und verifiziert wurden. Bei Telemedien-Anbietern, die sich im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Altersprüfung ihrer Nutzer des Identifizierungsmoduls "ID Check" von RISER bedienen, muss der Anbieter anschließend zusätzlich sicherstellen, dass die Auslieferung von Zugangsdaten nur an diejenige Person erfolgt, die über den Datenabgleich als volljährig bestätigt wurde. Dies kann z.B. eigenhändig per Einschreiben an die durch den ID Check bestätigten Adressdaten geschehen oder durch eine gleichwertig qualifizierte Alternative, die sicherstellt, dass nur die als volljährig identifizierte Person die Zugangsdaten bzw. eine Zugangsberechtigung erhält. Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zum Ergebnis, dass es sich bei entsprechender Umsetzung als Teillösung und damit als Modul auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet.

Damit gibt es nun 28 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für Altersverifikationssysteme (AVS). Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AVS als Teilelementen.

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz vom 28.05.2013

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