Kinder- und Jugendschutz
KJM bewertet Jugendschutzkonzept „personifizierte Paketzustellung“ von Hermes positiv
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit der „personifizierten Paketzustellung“ der Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH ein Jugendschutzkonzept zur Altersprüfung positiv bewertet. Das Modul beinhaltet eine gesicherte Identifikation und Altersprüfung im persönlichen Kontakt und unter Vorlage von amtlichen Ausweisdaten. Damit ist die Teillösung als Identifizierungsmodul sowohl für ein technisches Mittel der Altersstufen „ab 16“ und „ab 18“ als auch für eine geschlossene Benutzergruppe nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) einsetzbar.
20.09.2010
Der Hermes-Zusteller überprüft vor Übergabe der Sendung mit einem Scanner, ob die vom Versender übermittelten Daten des Empfängers mit dessen Ausweisdaten übereinstimmen. Dabei wird insbesondere auch das im Ausweisdokument enthaltene Geburtsdatum des Empfängers elektronisch daraufhin überprüft, ob die erforderliche Altersstufe eingehalten ist.
Dem Nutzer, dessen Identität und Alter vom Hermes-Paketboten festgestellt worden ist, können im zweiten Schritt Berechtigungen für alterszugangsbeschränkte Telemedien zugestellt werden. Diese können beispielsweise aus Hardwarekomponenten bestehen, die der Authentifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang dienen.
Um Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Anbietern und Unternehmen an, ihre Konzepte zur Identifizierung und Authentifizierung daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die KJM bewertet auch Teillösungen (Module). Diese ermöglichen den Anbietern eine leichtere Umsetzung in der Praxis: So besteht für Anbieter die Möglichkeit, positiv bewertete Module im Baukastenprinzip zu Gesamtlösungen geschlossener Benutzergruppen bzw. technischer Mittel zu kombinieren, die dann den Anforderungen des JMStV entsprechen. Module können z.B. Verfahren nur für die Identifizierung bzw. die Authentifizierung oder andere wesentliche Bestandteile eines Altersverifikationssystems sein.
Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
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