Kinder- und Jugendschutz

KJM aktualisiert Jugendschutzrichtlinien

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat Jugendschutzrichtlinien der Landesmedienanstalten redaktioniell und inhaltlich überarbeitet. Die Richtlinien tragen als Auslegungsgrundsätze zu einer einheitlichen und länderübergreifenden Spruchpraxis im Jugendmedienschutz bei. Die aktualisierten Jugendschutzrichtlinien treten zum 15.10.2019 in Kraft.

08.10.2019

Am 15. Oktober 2019 treten die überarbeiteten Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinien – JuSchRiL) in Kraft. Die KJM hat die Jugendschutzrichtlinien in der aktuell geltenden Fassung aus dem Jahr 2005 redaktionell und inhaltlich überarbeitet. Als Auslegungsgrundsätze tragen sie in der Prüfpraxis zu einer einheitlichen Rechtsanwendung und länderübergreifenden Spruchpraxis bei.

Die „Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes“ (PDF, 208 KB) stehen auf der Webseite der KJM zur Verfügung. Dort finden sich auch die weiteren Rechtsgrundlagen für den Jugendmedienschutz: www.kjm-online.de/service/rechtsgrundlagen

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz vom 02.10.2019

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