Kinder- und Jugendschutz

Kindesmissbrauch: Vertreter der Justizministerkonferenz am Runden Tisch sieht Interessen der zahlreichen Opfer im Vordergrund

Als Vertreter der Justizministerkonferenz nimmt der hessische Justizminister, Jörg-Uwe Hahn, am Runden Tisch zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch auf Einladung des Bundesministeriums der Justiz, gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium, und dem Bundesbildungsministerium teil.

22.04.2010

Ziel müsse es sein, so Minister Hahn, gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Kräften zu erörtern, wie Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen sind. Daher sei es wichtig, bei diesem Treffen sowohl die Prävention vor solchen Übergriffen als auch die Aufarbeitung der bereits vergangenen Straftaten zu thematisieren. „Für diese Aufgaben sind Vertreter aller gesellschaftlichen Kräfte gefragt. Die Interessen der zahlreichen Opfer stehen dabei im Vordergrund“, so Minister Hahn.

Er bekräftigte noch einmal die Ablehnung der Verlängerung von Verjährungsfristen im strafrechtlichen Bereich. „Eine Verlängerung der Verjährungsfristen von zehn beziehungsweise 20 Jahren ab dem 18. Lebensjahr eines Opfers erscheint ausreichend. Die Verjährungsvorschriften des Strafgesetzbuchs sollen für Rechtsfrieden sorgen und auch einer Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden entgegenwirken.“ Der Minister zeigte sich überzeugt, dass die Aufklärung der vorliegenden Fälle über die bestehenden Fristen hinaus erheblich erschwert wäre. „Je länger die Tat zurückliegt, desto schwerer wird es, sichere Feststellungen zu treffen. Vergebliche Ermittlungen, die aufgrund des Beweisverlustes nach langer Zeit nicht mehr zu einer Aufklärung des Sachverhalts oder zu einer Verurteilung führen können, wären nicht im Interesse der Opfer.“ 

Eine Verlängerung der Verjährungsfristen im zivilrechtlichen Bereich hält Minister Hahn jedoch für zielführend. „Die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sollten auch über die derzeit bestehende Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem 21. Lebensjahr hinaus ermöglicht werden. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass die Opfer vielfach nicht in der Lage sind, Ansprüche vor Vollendung des 24. Lebensjahres geltend zu machen. Sollte sich dies wissenschaftlich belegen lassen, ist hier Handlungsbedarf gegeben. Ziel könnte es sein, dass Ansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung spätestens erst in 30 Jahren von Beginn der Straftat an verjähren“, so Minister Hahn abschließend. 

ik

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