DKHW

Keine Zeit verlieren bei der Novellierung des Jugendmedienschutzes

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) begrüßte im Vorfeld der Bundestagsdebatte am 16.12.2020 die angestrebten Änderungen des Jugendschutzgesetzes, mit denen der Jugendmedienschutz explizit an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet werden soll. Damit rückt aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendmedienschutz in greifbare Nähe.

17.12.2020

Dieser Schritt in Richtung eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes ist für Kinder, Jugendliche und Eltern seit vielen Jahren überfällig, um sowohl den Schutz und die Teilhabe als auch die Förderung von Kindern und Jugendlichen in den Medien gleichermaßen zu unterstützen.

Wirksame Schutz- und Meldeverfahren sowie Angebote zur Aufklärung und Orientierung

„Jetzt sollten sich im Sinne eines besseren Schutzes von Kindern und Jugendlichen und ihrer unbeschwerten medialen Teilhabe alle im Gesetzgebungsverfahren beteiligten Akteure konstruktiv in diesen Prozess einbringen. Die sich hiermit bietenden Chancen und Potenziale für eine transparente und medienkonvergente Jugendschutzlösung dürfen nicht leichtfertig vergeben werden. Bund und Länder auf der einen sowie Medienanbieter auf der anderen Seite müssen also gemeinsam für eine Stärkung der Selbstkontrollen, für die Stärkung der Anbieterverantwortung und für einen möglichst verbreitungswegunabhängigen Jugendmedienschutz eintreten“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten Bund und Länder bei der Novellierung des Jugendschutzgesetzes die Interessen der Kinder und Eltern in den Mittelpunkt stellen. Da Kinder heutzutage sehr früh mit Medien in Kontakt kommen, braucht es einheitliche, für Eltern und Kinder nachvollziehbare, vor allem aber wirksame Schutz- und Meldeverfahren sowie Angebote zur Aufklärung und Orientierung. Dafür ist es auch wichtig, Anbieter von Medieninhalten, Mediendiensten und Endgeräten stärker in die Verantwortung für einen praktischen Kinder- und Jugendmedienschutz zu nehmen. Verantwortliche Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft werden sich deshalb den Regulierungsvorgaben im Interesse der Integrität der Kinder und Jugendlichen wie schon bisher stellen und im Rahmen der Selbstkontrollen am Kinder- und Jugendmedienschutz konstruktiv mitwirken“, so Krüger weiter.

Neue Risikolagen in den Blick nehmen

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt ausdrücklich das Anliegen des Gesetzesentwurfes, neben herkömmlichen Schutzzielen neue Risikolagen für Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen. Hier spielen beispielsweise sogenannte Interaktionsrisiken wie Cybermobbing oder versteckte Kaufappelle an Kinder und Jugendliche in Spiele-Apps eine Rolle. Auch die persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen gilt es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besser als bisher zu schützen. Diese neuen Gefahren gilt es effizient und transparent in bestehende Prüfverfahren und Jugendmedienschutzklassifizierungen einzubinden. Es ist wichtig, neben der Altersklassifizierung auch verbindlich Symbole zur Deklarierung konkreter Gefahren einzuführen, dies wird die Transparenz stärken und Kindern wie Eltern helfen, besser einschätzen zu können, ob das Angebot für sie geeignet ist.

Um international agierenden Anbietern mit Durchsetzungskraft entgegentreten zu können ist es notwendig einen zentralen Akteur für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland zu etablieren. „Der Kinder- und Jugendmedienschutz muss endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Kinderrechte wie beispielsweise der Schutz der Privatsphäre und der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung gelten auch im digitalen Raum. Ihre Durchsetzung wird mit dem neuen Jugendschutzgesetz unterstützt werden. Dafür sind neue Wege wie die vorgeschlagene Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz durchaus sinnvoll“, so Thomas Krüger.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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