Kinder- und Jugendschutz

Kampf gegen Hass und Hetze im Netz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz wirft aus Sicht des Jugendmedienschutzes Fragen auf

Die KJM hat sich zum aktuellen Gesetzesentwurf des Bundes zu einem NetzDG positioniert. Die Gesetzesinitiative wird grundsätzlich begrüsst. Es sei dringend nötig, über den Umgang mit Fake News und Hate Speech zu diskutieren. Schwierig sei jedoch eine Delegation von Entscheidungsmacht an private Unternehmen.

19.05.2017

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 17.05.2017 ausführlich mit dem geplanten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) des Bundes befasst. Das Gremium, das aus Jugendschutzexperten der Länder und des Bundes zusammengesetzt ist, begrüßte die Gesetzesinitiative des Bundes grundsätzlich, sah jedoch dringenden Diskussionsbedarf hinsichtlich der Kompetenzen der bereits mit dem Jugendschutz betrauten Ländergremien.

Umgang mit Fake News und Hate Speech

Cornelia Holsten, KJM-Vorsitzende und Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) dazu: "Der Entwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz greift ein wichtiges Anliegen auf. Die damit ausgelöste Diskussion über den Umgang mit Fake News und Hate Speech ist unbedingt notwendig. Die KJM verfügt seit vielen Jahren über Expertise im Umgang mit Verfahren im Bereich strafrechtlich relevanter Inhalte im Netz, darunter auch mit Hasskommentaren. Dieser Erfahrungsschatz fehlt bei den bisherigen Überlegungen des Bundes.“

Entscheidungsmacht bei privaten Unternehmen 

Problematisch ist aus Sicht der KJM insbesondere, Entscheidungsmacht über die Rechtswidrigkeit von Medieninhalten an private Unternehmen zu delegieren. Es ist kaum vorstellbar, wie das mit den Aufgaben der staatsfernen Aufsicht und der Gerichte vereinbar sein könnte.

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz vom 17.05.2017

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