Kinder- und Jugendschutz

Justizminister Busemann: Erweitertes Führungszeugnis bietet besseren Schutz von Kindern vor Sexualdelikten

HANNOVER. "Wir müssen Kinder und Jugendliche insbesondere vor solchen Sexualtätern besser schützen, die ihre Stellung im Beruf oder in einem Ehrenamt ausnutzen, um sich an potenzielle Opfer heranzumachen. Deshalb fordere ich Arbeitgeber und Träger von Einrichtungen, die entsprechende Tätigkeiten und Positionen anbieten, auf, von den neuen Möglichkeiten des Bundeszentralregistergesetzes Gebrauch zu machen", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover auf die am 1. Mai 2010 in Kraft tretende Neuregelung zum erweiterten Führungszeugnis hingewiesen.

03.02.2010

Die aktuelle Diskussion vor dem Hintergrund zahlreicher, erst viel zu spät aufgedeckter Missbrauchsfälle zeige deutlich, dass es für öffentliche wie private Arbeitgeber, die Arbeitsplätze in sensiblen Bereichen wie Schulen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen oder ähnlichem anbieten, wichtig sein kann, sich über einschlägige Vorverurteilungen von Bewerbern informieren. Verurteilungen wegen zum Beispiel exhibitionistischer Handlungen oder Verbreitung und Erwerb pornographischer Schriften, die im Strafmaß mit nicht mehr als 90 Tagesätzen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten geahndet wurden, werden bislang nicht in ein Führungszeugnis eingetragen.

Mit dem neuen Bundeszentralregistergesetz kann für Personen, die kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen, das erweiterte Führungszeugnis verlangt werden, das solche Vorstrafen enthält. Das Gesetz nennt als Voraussetzungen für den Antrag die Prüfung der persönlichen Eignung für eine Tätigkeit im Kinder- und Jugendhilfebereich (§ 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch), eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

"Persönlich hätte ich mir gewünscht, dass erweiterte Führungszeugnisse uneingeschränkte Mitteilungen über alle Sexualdelikte enthalten und auch für Personen gelten würden, die nur gelegentlich Kontakte zu Kindern und Jugendlichen aufnehmen wie etwa Hausmeister in Jugendeinrichtungen oder Bademeister", sagte Busemann, der sich maßgeblich für die Neuregelung eingesetzt hatte. Allerdings sei die jetzige Regelung angesichts des Widerstands der damaligen SPD-Bundesjustizministerin schon ein wichtiger Fortschritt.

"Ich bin überzeugt, dass eine intensive Nutzung des erweiterten Führungszeugnisses dazu beiträgt, dass weniger Kinder und Jugendliche Opfer sexuellen Missbrauchs werden", so Busemann abschließend.

Quelle: Niedersächsisches Justizministerium

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