Kinder- und Jugendschutz

Jugendschutzexperten beraten Altersgrenzen für Filme und Computerspiele

Die Altersfreigabe von Filmen stand im Mittelpunkt der diesjährigen Regionaltagung der Jugendschutzsachverständigen, zu der die obersten Landesjugendbehörden von Rheinland- Pfalz und des Saarlands gemeinsam mit den ständigen Vertretern der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eingeladen hatten.

12.11.2013

Ziel war es, den gemeinsamen Austausch unter den Prüferinnen und Prüfern der FSK, der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) zu fördern.
 
„Der regelmäßige Austausch unter den Sachverständigen ist  sehr wichtig, weil er einer fundierten und transparenten Freigabe von Alterskennzeichnungen dient“, erklärt Jugendministerin Irene Alt. „Um unsere Kinder vor unerwünschten Medienwirkungen zu schützen, müssen wir Erwachsene Verantwortung übernehmen. Dazu gehört, dass Eltern ihren Kindern nur diejenigen Filme und Computerspiele erlauben, die für ihre Altersgruppe  freigegeben sind.“
 
Die Hauptaufgabe der FSK und USK besteht in der Altersfreigabe von Filmen und Computerspielen auf Trägermedien, die in Deutschland für öffentliche Vorführungen und Verbreitungen vorgesehen sind. Die Freigabeprüfung erfolgt in plural besetzten Gremien. Etwa 250 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen arbeiten derzeit bei der FSK und ca. 50 bei der USK.

Die BPJM ist eine selbstständige Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  nachgeordnet ist. Sie entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedienschutz oder auf Anregung anderer Behörden bzw. anerkannter Träger der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung von Medien und trägt sie in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein.

Quelle: Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz vom 08.11.2013

Redaktion: Astrid Bache

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