Kinder- und Jugendschutz

Jugendmedienschutz: Lootboxen müssen auch in Deutschland reguliert werden

Zum Weltkindertag und dem Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention weist die Landesmedienanstalt Saarland auf Lücken im Jugendmedienschutz hin und fordert, insbesondere sogenannte Lootboxen zu regulieren. Er weist darauf hin, dass Aufsichtsbehörden in den Niederlanden und Belgien dagegen vorgehen können, wärend dies in Deutschland nicht der Fall ist.

22.11.2019

Anläss­lich des Welt­kin­der­ta­ges, an dem in die­sem Jahr auch an den 30. Jah­res­tag der Ver­ab­schie­dung der Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on durch die Ver­ein­ten Natio­nen erin­nert wurde, hat der stell­ver­tre­ten­de Direk­tor der LMS, Dr. Jörg Ukrow, auf fort­dau­ern­de Lücken des Kin­der­schut­zes in der Online-Welt auf­merk­sam gemacht.

Konsequentes Vorgehen gegen Hass und Hetze im Netz

„Die UN-Kinderrechtskonvention, die auch in Deutsch­land gel­ten­des Recht ist, erkennt nicht nur die wich­ti­ge Rol­le der Mas­sen­me­di­en an, son­dern for­dert die Mit­glied­staa­ten der UN auch auf, dass Kin­der Zugang zu Infor­ma­tio­nen und Mate­ri­al aus einer Viel­falt von natio­na­ler Quel­len haben, ins­be­son­de­re sol­cher, wel­che die För­de­rung ihres sozia­len, see­li­schen und sitt­li­chen Wohl­erge­hens sowie ihrer kör­per­li­chen und geis­ti­gen Gesund­heit zum Ziel haben. Die Inhal­te, mit denen Kin­der ins­be­son­de­re im Inter­net heut­zu­ta­ge kon­fron­tiert wer­den kön­nen, spre­chen die­ser völ­ker­recht­li­chen Ziel­vor­ga­be Hohn. Es braucht wirk­sa­me­rer Mög­lich­kei­ten als bis­lang, um ent­wick­lungs­be­ein­träch­ti­gen­de Wir­kun­gen für Kin­der und Jugend­li­che durch Ange­bo­te, die nicht dem Jugend­me­di­en­schutz­ni­veau in der EU genü­gen, bes­ser ein­däm­men zu kön­nen. Und es braucht nicht zuletzt auch eine kon­se­quen­te Bekämp­fung von Hass und Het­ze im Netz. Für Min­der­jäh­ri­ge muss deut­lich wer­den, dass die Grund­wer­te unse­rer Ver­fas­sung ernst zu neh­men sind – auch in sozia­len Netz­wer­ken“, beton­te Ukrow.

Stärkung des Jugendmedienschutzes im Internet

Zum nach der UN-Kinderrechtskonvention gebo­te­nen Schutz Min­der­jäh­ri­ger vor Mate­ri­al, die ihr Wohl­erge­hen beein­träch­ti­gen, zählt in der Online-Welt auch der Schutz vor ver­meint­li­chen free-to-play-Spielen, die in Wahr­heit dar­auf ange­legt sind, über das Ein­bin­den sog. Loot­bo­xen Spie­lern erst dann grö­ße­re Spiel­freu­de zu ver­schaf­fen, wenn sie mög­lichst vie­le vir­tu­el­le Gegen­stän­den und Zusatz­in­hal­ten käuf­lich erwer­ben.

„Ein wirk­sa­mer Kin­der­schutz vor sol­chen Geschäfts­mo­del­len darf wei­ter nicht zwi­schen Glücksspiel- und Medi­en­re­gu­lie­rung lie­gen blei­ben, son­dern muss durch eine abge­stimm­te gesetz­li­che Rege­lung beför­dert wer­den. Denn die Kin­der in Deutsch­land sind nicht weni­ger schutz­wür­dig als in Bel­gi­en oder den Nie­der­lan­den, wo die Auf­sichts­be­hör­den gegen sol­che Loot­bo­xen vor­ge­hen kön­nen. Die anste­hen­den Novel­le von Jugend­me­di­en­schutz und Online-Glücksspiel in Deutsch­land bie­ten ein pas­sen­des Zeit­fens­ter für eine Stär­kung des Kin­der­schut­zes auch in der Online-Games-Welt“ unter­strich Ukrow abschlie­ßend.

Quelle: Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land vom 19.11.2019

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