Kinder- und Jugendschutz

Jugendmedienschutz: EU verschärft Regeln für Videoplattformen

Für Videos auf YouTube und anderen Videoplattformen gelten in Zukunft die gleichen Regeln wie für Produktionen, die im Fernsehen gezeigt werden. Darauf haben sich das EU-Parlament der Rat und die Kommission geeinigt. Gleichzeitig wird der Kampf gegen die Aufstachelung zu Gewalt und Hass verschärft sowie der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Bereich der audiovisuellen Inhalte im Internet verbessert.

02.05.2018

Am 26. April haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine vorläufige politische Einigung über die überarbeiteten Vorschriften für audiovisuelle Medien in der EU erzielt. Diese Vereinbarung ebnet den Weg für ein gerechteres Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich On-Demand-Diensten und Video-Sharing-Plattformen. Die neuen Vorschriften stärken den Jugendschutz und verstärken den Kampf gegen Hassreden in allen audiovisuellen Inhalten. Sie fördern europäische audiovisuelle Produktionen und garantieren die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden.

Verbesserter Jugendschutz und Bekämpfung von Hassreden

Der Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip sagte: „Diese neuen Regeln spiegeln den digitalen Fortschritt wider und erkennen an, dass die Menschen jetzt Videos auf andere Weise ansehen als früher. Sie fördern innovative Dienstleistungen und fördern den europäischen Film – aber auch den Schutz von Kindern und die Bekämpfung von Hasstiraden.“

Die für digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel sagte: „Ein gerechteres Umfeld für alle Akteure im audiovisuellen Sektor ist dringend erforderlich. Darüber hinaus wird unser Kultursektor in den On-Demand-Katalogen einen größeren Stellenwert einnehmen – eine bedeutende und positive Veränderung für europäische Autoren und Schöpfer.“

Was ist neu?

  • Die Stärkung des Herkunftslandprinzips gibt Klarheit darüber, welche Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten gelten, gleiche Verfahren sowohl für Fernsehsender als auch für Anbieter von On-Demand Diensten. Außerdem besteht die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen wenn Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und ernsten Risiken für die öffentliche Gesundheit bestehen.
  • Besserer Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Inhalten, sei es im Fernsehen oder bei Video-on-Demand-Diensten. Die neuen Regeln sehen vor, dass Video-Sharing-Plattformen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen vorsehen.
  • Ausweitung der europäischen audiovisuellen Vorschriften auf Video-Sharing-Plattformen. Die überarbeitete Richtlinie gilt auch für nutzergenerierte Videos, die auf Plattformen wie z.B. Facebook verbreitet werden, wenn die Bereitstellung audiovisueller Inhalte eine wesentliche Funktion des Dienstes ist.
  • Verschärfte Regeln, die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und Provokation zur Begehung terroristischer Straftaten in audiovisuellen Mediendiensten verbieten. Die Regeln gelten auch für Video-Sharing-Plattformen, um Menschen vor Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und Inhalten, die Straftaten darstellen, zu schützen.
  • Förderung europäischer Werke in On-Demand-Katalogen mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent an europäischen Inhalten.
  • Mehr Flexibilität in der Fernsehwerbung. Die überarbeiteten Regeln geben den Fernsehveranstaltern mehr Flexibilität, wann Anzeigen geschaltet werden können - die Gesamtbegrenzung von 20 Prozent der Sendezeit wird zwischen 6 und 18 Uhr beibehalten. Statt wie bisher 12 Minuten pro Stunde können die Sender frei wählen, wann sie den ganzen Tag über Anzeigen schalten wollen.
  • Die Unabhängigkeit der audiovisuellen Regulierungsbehörden wird im EU-Recht gestärkt, indem sichergestellt wird, dass sie rechtlich getrennt und funktional unabhängig von der Regierung und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind.

Die Verhandlungen werden im Juni offiziell abgeschlossen, wenn das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission zusammenkommen, um die letzten technischen Einzelheiten des Vorschlags abzuschließen und zu erörtern. Nach der förmlichen Bestätigung durch den Rat und die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments müssen die neuen Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden.

Hintergrund

Die Medienlandschaft hat sich in weniger als einem Jahrzehnt dramatisch verändert. Anstatt vor dem Familienfernsehen zu sitzen, schauen sich Millionen Europäer, vor allem junge Menschen, Inhalte online, auf Abruf und auf verschiedenen mobilen Geräten an. Der weltweite Anteil von Internet-Video am Internet-Verkehr der Verbraucher soll von 64% im Jahr 2014 auf 80% im Jahr 2019 steigen.

Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die Kommission im Mai 2016 eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgeschlagen, die ein neues Konzept für Online-Plattformen zur Verbreitung audiovisueller Inhalte enthält.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 27.04.2018

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